Inwiefern hat sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür eingesetzt, die Privatisierung der Trinkwasserversorgung zu verbieten, und sieht sie die in den Richtlinienvorschlägen der EU-Kommission zur öffentlichen Auftragsvergabe (KOM[2011] 895 endg. und KOM[2011] 896 endg.) vorgesehene Möglichkeit zur Privatisierung der Trinkwasserversorgung in Widerspruch zur Resolution 64/292 der UNO-Vollversammlung vom 28. Juli 2010, die den Zugang zu sauberem Trinkwasser zu einem Menschenrecht erklärt hat (bitte begründen)?
Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie:
Lieber Herr Präsident, ich hatte vorhin schon auf eine ähnliche Frage des Kollegen Hunko geantwortet: Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene, namentlich bei der Konzessionsrichtlinie, dafür ein, dass das kommunale Selbstverwaltungsrecht gestärkt wird. Das heißt, wir legen es in die Hand der einzelnen Kommune, ob sie die Wasserversorgung in eigener Hand, durch Eigenbetriebe, in Form einer GmbH oder Ähnliches betreibt, oder ob sie sich dafür, ganz oder teilweise, privater Unternehmen bedient. Jede Maßnahme, die es verbietet, die Trinkwasserversorgung in private Hände zu legen, wäre eine unter Umständen sogar verfassungsrechtlich fragwürdige Einschränkung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Das, lieber Herr Kollege Hunko, mögen Sie bitte auch bedenken.
Ihre Frage dazu, dass die Vollversammlung der Vereinten Nationen den Zugang zu sauberem Wasser als ein elementares Menschenrecht bezeichnet hat, habe ich auch schon beantwortet. Ich möchte das hier aber noch einmal klarstellen: Wir teilen als Bundesregierung ohne Wenn und Aber diesen Beschluss; aber wir sind der Meinung, dass wir jedenfalls in Deutschland – so weit können wir das als Bundesregierung beurteilen – einen Zugang zu sauberem Wasser auch dort gewährleisten können, wo private Anbieter entweder zusammen mit einem öffentlichen Anbieter oder allein die Wasserversorgung betreiben. Hier liegt also keine Gefährdung vor.
(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Zu welchem Preis? Was kostet das?)
Parl. Staatssekretär Hans-Joachim Otto:
Frau Kollegin Enkelmann, ich lege Wert darauf, dass auch nach dem Beschluss der Vereinten Nationen es den einzelnen Vertragsstaaten ausdrücklich überlassen bleibt, wie sie eine funktionierende Wasserinfrastruktur schaffen und wie sie die Versorgung mit sauberem Trinkwasser in der Zukunft vorschreiben. Es ist also nicht so, dass die Vollversammlung der Vereinten Nationen uns dazu zwingt oder auch nur an uns appelliert, dass wir die Wasserversorgung in staatliche bzw. kommunale Hand nehmen. Das ist nicht der Fall.
(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Es muss auch bezahlbar sein!)
Vizepräsident Eduard Oswald:
Herr Kollege Hunko, Sie haben eine Nachfrage.
Andrej Hunko (DIE LINKE):
Herr Kollege Otto, ich würde gerne noch einmal auf den ersten Teil meiner Frage eingehen. Wir haben darüber eben schon relativ ausführlich diskutiert, aber ich habe doch noch eine Nachfrage dazu. Sie sagten, dass Sie die Wasserversorgung in die Hand der Kommunen – kommunale Selbstverwaltung – legen, dass die Kommunen völlig frei seien in der Entscheidung, ob sie die Wasserversorgung in öffentlicher Hand behalten oder in private Hände geben wollen, wofür dann jedoch eine europaweite Ausschreibung zwingend vorgeschrieben sei. Mit Blick auf die Schuldenbremse, auf den Fiskalpakt, der die Handlungsfähigkeit der Kommunen in den nächsten Jahren weiter einschränken wird, möchte ich nachfragen: Für wie realistisch halten Sie es angesichts der Finanzsituation der Kommunen – ich komme aus NRW, dort sind sehr viele Kommunen in Finanznot –, dass die Kommunen tatsächlich eine freie Entscheidung treffen können? Ist nicht doch ein ökonomischer Druck, eine Druckkulisse aufgebaut worden, die letztendlich zur Privatisierung führt?
Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie:
Lieber Kollege Hunko, ich bin außerordentlich überrascht, dass ausgerechnet aus Ihrer Fraktion diese Frage kommt; denn ich kann mich noch sehr genau daran erinnern, dass die Linksfraktion in Hamburg und anderen Städten die Rekommunalisierung von Stromversorgungsnetzen forderte.
(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Ja, genau!)
Das heißt, dass es den Kommunen auch in Zeiten der Schuldenbremse und angesichts ihrer finanziellen Probleme möglich ist – auch Hamburg ist eine Kommune –, das Rad zurückzudrehen, also nicht stärker der privaten Seite zuzuneigen, sondern für Hunderte von Millionen Euro ein Netz zurückzukaufen.
(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Damit Strom auch zukünftig bezahlbar ist!)
Das beweist doch, dass es keinen zwangsläufigen Mechanismus gibt, dass eine Kommune gezwungen wird, die Wasserversorgung zu privatisieren. Es ist im Gegenteil sogar so: Die kommunale Wasserversorgung wird in den allermeisten Fällen von den Kommunen so betrieben, dass dabei ein gewisser Gewinn herausspringt. Wenn eine Kommune die kommunale Wasserversorgung gut organisiert betreibt, besteht also überhaupt kein Grund, sie zu veräußern. Wenn sie das erfolgreich betreiben, dann sollen sie das auch weiter betreiben.
Klare Feststellung: Die Bundesregierung zwingt keine Kommune, irgendetwas zu privatisieren. Wir sagen nur: Wenn sie privatisieren, dann müssen sie ein faires, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren anwenden.
Vizepräsident Eduard Oswald:
Wollen Sie die Möglichkeit der zweiten Nachfrage nutzen? – Bitte schön.
Andrej Hunko (DIE LINKE):
Vielen Dank. – Herr Staatssekretär Otto, ich will das, was Sie gesagt haben, jetzt nicht kommentieren. Bei der Frage, was als vorwärts- und was als rückwärtsgerichtet angesehen wird, haben wir einfach gegensätzliche Auffassungen. Wir betrachten öffentliches Eigentum gerade im Bereich der Daseinsvorsorge als etwas, was nach vorne gerichtet ist. Darauf will ich jetzt aber nicht näher eingehen.
Ich will noch einmal auf die von Ihnen erwähnte UNO-Resolution eingehen und dazu eine Nachfrage stellen. Ich sage an dieser Stelle, dass ich froh bin, dass Deutschland das mit unterstützt hat. Darin heißt es:
Die Generalversammlung … – der UNO – erkennt das Recht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung als ein Menschenrecht an …
Später heißt es weiter: Sie fordert die Staaten und internationalen Organisationen auf, insbesondere für die Entwicklungsländer Sorge zu tragen, die Anstrengungen zur Bereitstellung von einwandfreiem, sauberem, zugänglichem und erschwinglichem Trinkwasser und zur Sanitärversorgung für alle zu verstärken.
Es gibt Erfahrungen mit privaten Anbietern hier in Berlin, in London – das ist eben erwähnt worden – und in vielen anderen Städten. Nach der Privatisierung sind die Preise schnell gestiegen, wodurch die Erschwinglichkeit des Trinkwassers reduziert wurde.
Meine Frage lautet: Sehen Sie nicht die Gefahr, dass diese UNO-Resolution, der Sie zugestimmt haben, durch das, was Sie als „vorwärts“ bezeichnen, verletzt wird?
Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie:
Nein, Herr Kollege Hunko. Die Bundesregierung verfügt über keinerlei Erkenntnisse, dass eine Wasserversorgung durch private Unternehmen generell teurer oder schlechter als durch kommunale Unternehmen ist. Das entspricht auch der Stellungnahme des Verbandes kommunaler Unternehmen.
Man kann auch nach den Erfahrungen, die wir in Deutschland machen, nicht generell sagen: Eine Dienstleistung, die von der öffentlichen Hand erbracht wird, ist automatisch besser und billiger als eine Dienstleistung, die von privater Hand erbracht wird.
(Zuruf der Abg. Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE])
Deswegen sehe ich überhaupt keinen Widerspruch zu dieser von der Vollversammlung der Vereinten Nationen beschlossenen Resolution zum Grundrecht auf freien Zugang zu Trinkwasser. Das wird bei uns gewährleistet.
Das Wasser ist in Deutschland generell sehr erschwinglich, und die Preise sind in den letzten Jahren auch nicht signifikant angestiegen. Das ist in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge völlig anders. Daher besteht kein Anlass, daran zu zweifeln, dass die deutschen Bürgerinnen und Bürger einen Zugang zu sauberem Wasser zu erschwinglichen Preisen haben. Das ist gewährleistet.
Plenarprotokoll 17/221