Andrej Hunko

BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der EU-Studie zum Europäischen Kriminalaktennachweissystem, EPRIS, die die Umsetzung eines Fundstellennachweises bestimmter polizeilicher Daten zum beschleunigten Datenaustausch unter Polizeien der EU-Mitgliedstaaten unter anderem zu politischem Aktivismus anlässlich von Gipfelprotesten, dessen Notwendigkeit auf EU-Ebene die Bundesregierung besonders stark betont hatte (vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 17/5136), untersuchte, und für welche anderen Lösungen zur Bereitstellung der angemahnten Funktionalität, etwa unter Nutzung bestehender Systeme (Art. 99 des Schengener Durchführungsübereinkommens im Schengener Informationssystem, Europol Informationssystem, Prümer Beschlüsse), will sich die Bundesregierung einsetzen, bzw. welche hält sie überhaupt für geeignet?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner:

Die EU-Machbarkeitsstudie zu einem European Police Records Index System, EPRIS, kommt zu der Schlussfolgerung, dass für die Umsetzung von EPRIS kein neues System oder Instrument geschaffen werden sollte. Diese Schlussfolgerung kann von der Bundesregierung grundsätzlich nachvollzogen werden.

Auch wird von der Bundesregierung die in der Studie dargelegte Einschätzung geteilt, dass gegenwärtig keines der verschiedenen für den polizeilichen Informationsaustausch nutzbaren Systeme und Verfahren in der EU den Bedarf nach einer EPRIS-Funktionalität vollständig deckt. Daher wird begrüßt, dass zu diesem Zweck weitere Untersuchungen durchgeführt werden sollen, wie diese Lücke im Rahmen der bestehenden Rechtsinstrumente und Systeme geschlossen werden könnte, um die EPRIS-Funktionalität abzubilden. Hierzu hielte die Bundesregierung ein entsprechendes Rechtsgutachten der Europäischen Kommission für hilfreich.

Bei den in Rede stehenden, bereits existierenden Instrumenten handelt es sich um das Schengener Informationssystem, SIS, das Europol Informationssystem, EIS, und das Prümer Verfahren, Prümer Beschlüsse. Die Bundesregierung hat hinsichtlich der etwaigen Nutzung eines dieser Instrumente/Verfahren zur Abbildung der EPRIS-Funktionalität bisher keine Präferenz und wartet für eine weitere Bewertung die Ergebnisse der Studien/Gutachten ab.

Plenarprotokoll 17/221

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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