Wann werden hinsichtlich des Vertrages zwischen dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern und der Firma Elaman GmbH vom März 2013 bezüglich des Kaufs von staatlich genutzter Hackersoftware jeweils Zahlungen fällig – bitte auch die Höhe im Einzelnen angeben, aufgeschlüsselt nach einmaliger Kaufsumme sowie Lizenzgebühren –, und aus welchem Grund ist der Vertrag bereits geschlossen bzw. fließen bereits Gelder, obschon die Überprüfung des Quellcodes der Software durch die Firma noch nicht abgeschlossen ist, nach Ansicht des Fragestellers die Funktionsweise der Spionagesoftware also unbekannt ist und die rechtliche Vereinbarkeit ihrer Nutzung deshalb nicht zugesichert werden kann?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner:
Das Bundeskriminalamt, BKA, setzt zur Überwachung verschlüsselter elektronischer Kommunikation eine Überwachungssoftware nach Maßgabe gesetzlicher Befugnisse ein.
Die Verwendung der Begriffe Hacker- bzw. Spionagesoftware legen den unrechtmäßigen Gebrauch nahe. Die Bundesregierung distanziert sich erneut von solchen Vorwürfen.
Das BKA hat im Herbst 2012 eine kommerzielle Software am Markt erworben, um verschlüsselte Kommunikation überwachen zu können, bis die vom BKA entwickelte Überwachungssoftware – sogenannte Eigenentwicklung – einsatzbereit ist.
Die Funktionen der erworbenen Überwachungssoftware waren dem BKA bereitsvor Erwerb der Softwarelösung bekannt.
Die Prüfung des Quellcodes ist jedoch – wie ich bereits mehrfach vorgetragen habe – bei dem Erwerb einer Software nicht üblich und konnte nur Aufgrund der Bereitschaft dieses Herstellers erfolgen.
Er hat jedoch den Abschluss eines Kaufvertrags zur Bedingung gemacht.
Die mit dem Vertragspartner vereinbarten Zahlungsbedingungen sehen vor, dass lediglich eine Teilzahlung des vereinbarten Entgelts unmittelbar fällig wird, eine weitere Rate im Juni 2013 und die Schlusszahlung bei Auslieferung einer Softwareversion, die den Vorgaben der Standardisierenden Leistungsbeschreibung vollständig entspricht.
Plenarprotokoll 17/239