Worin bestehen die Techniken bzw. sonstigen Kenntnisse zur „Terrorismusabwehr“, die in Lehrgängen vom Bundeskriminalamt sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowohl vor der Revolution als auch nach dem Sturz des Präsidenten Ben Ali mit Polizeien und Geheimdiensten in Tunesien ausgetauscht wurden bzw. werden (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 36, Anlage 23, Plenarprotokoll 17/230 und Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 17/13185), und welchen konkreten Inhalt haben die Workshops zu „Internetkriminalität im Terrorismus-Bereich“ bzw. „Open Source Internetauswertung im Bereich des internationalen Terrorismus“, die demnach vor dem arabischen Frühling vom Bundesministerium des Innern in Tunesien, Ägypten, Algerien, Jordanien, Marokko und Saudi-Arabien durchgeführt wurden (bitte auch gegebenenfalls die Analysesoftware oder sonstige Überwachungstechnik angeben, sofern sie Gegenstand der Maßnahmen war)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner
Zugunsten Tunesiens wurde zuletzt vom 6. bis 8. November 2012 der Grundlehrgang „Terrorismusbekämpfung“ für Angehörige der für Terrorismusbekämpfung zuständigen Abteilung der Direction de la Sécurité Extérieur, DSE, durch das Bundeskriminalamt, BKA, in Tunis durchgeführt. Der Lehrgang beinhaltet die Darstellung des deutschen Polizeiaufbaus und die Erläuterung der Methodik der Gefährdungsbewertung.
Darüber hinaus werden Ermittlungsverfahren des BKA im Terrorismusbereich in anonymisierter Form vorgestellt. Die Vorträge umfassen die Darstellung von Grund- und Menschenrechten sowie insbesondere deren Gewährleistung im Rahmen der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung. Darüber hinaus werden die in Deutschland verfassungsrechtlich garantierte Gewaltenteilung, das Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz und weitere Rechtsgrundlagen für rechtsstaatliches polizeiliches Handeln in Deutschland erläutert.
Die zum Themenkomplex „Open Source Internetauswertung“ bzw. „Internetkriminalität im Bereich des internationalen Terrorismus“ durchgeführten Lehrgänge des BKA dienten der Vermittlung von Grundlagen- und Methodenwissen für das Sichten und Auswerten von Informationen im „Offenen Internet“, Open Source. Der Begriff „Offenes Internet“ umfasst hierbei alle frei zugänglichen Quellen.
Den Teilnehmern wurden ferner Inhalte des Grundgesetzes – unter anderem Grund- und Menschenrechte, Gewaltenteilung, Trennungsgebot – und weitere Rechtsgrundlagen der deutschen Polizeiarbeit, insbesondere für polizeiliche Internetrecherchen, vermittelt. Die Lieferung von Analysesoftware oder sonstiger Überwachungstechnik gehörten nicht zum Gegenstand dieser Maßnahmen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, hat nach dem Sturz von Präsident Ben Ali in Tunesien keine Lehrgangsmaßnahmen für Angehörige von tunesischen Sicherheitsbehörden durchgeführt. Auch in der Zeit vor dem Sturz haben keine Lehrgänge des BfV im Sinne der Anfrage und der mit ihr in engem Bezug stehenden Frage 1 nach „neuen Ermittlungstechniken, der Überwachung des Internets oder dem Abhören von Telekommunikation“ der Kleinen Anfrage – Bundestagsdrucksache 17/12981 – stattgefunden.
Zur ergänzenden Unterrichtung wird mitgeteilt, dass von 1975 bis 1999 acht Lehrgangsmaßnahmen für Angehörige von tunesischen Sicherheitsbehörden an der Schule für Verfassungsschutz durchgeführt wurden, danach jedoch keine Ausbildungsunterstützung Tunesiens durch das BfV mehr erfolgte.
Plenarprotokoll 17/239