Andrej Hunko

BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche Vorkommnisse haben aus Sicht der Bundesregierung in NATO-Staaten, aber auch im Fall anderer betroffener Regierungen, in der Vergangenheit den Tatbestand eines „Cyberkriegs“ bzw. einer Vorstufe desselben erfüllt, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob und wann auf „Cyberangriffe“ mit Waffengewalt geantwortet werden kann, bzw. mit welchen Positionen bringt sie sich in entsprechende Diskussionen auf Ebene der NATO oder anderer internationaler Gremien ein?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Schmidt vom 25. April 2013:

Der Begriff „Cyber-Krieg“ unterstellt einen allein im Cyber-Raum ausgetragenen Konflikt. Der Cyber-Raum wird nach Bewertung der Bundesregierung in absehbarer Zeit nicht der ausschließliche Austragungsort eines Konflikts sein, für welchen die Bezeichnung Krieg adäquat wäre.

Die Begriffe „Cyber-Warfare“, „Cyber-War“ oder „Cyber-Krieg“ sind zudem rechtlich nicht verbindlich definiert und weisen mangelnde Trennschärfe zu einer Vielzahl von weiteren Begriffen auf. Die nationale „Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland“ definiert demzufolge lediglich den Begriff „Cyber-Angriff“ und verwendet den Begriff „Cyber-Krieg“ nicht.

Der Begriff „Cyber-Angriff“ umfasst je nach Urheber und Motiv Formen wie „Cyber-Spionage“, „Cyber- Ausspähung“ und „Cyber-Sabotage“. Überschreitet eine Cyber-Aktivität die Schwelle eines bewaffneten Angriffs im Sinne des Artikels 51 der Charta der Vereinten Nationen, so sind die Staaten berechtigt, ihr naturgegebenes Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung auszuüben.

Je nach Eigenart kann ein Cyber-Angriff im Einzelfall als ein bewaffneter Angriff auf einen Staat zu werten sein, insbesondere dann, wenn er nach völkerrechtlichen Maßstäben zurechenbar ist, seine Wirkung die Souveränität eines anderen Staates beeinträchtigt und sich die Zielsetzung oder Wirkung mit der Wirkung herkömmlicher Waffen vergleichen lässt.

Eine Beurteilung, ob diese Schwelle überschritten wird, setzt eine Bewertung sämtlicher Umstände im Einzelfall voraus. Einen solchen Cyber-Angriff hat es nach Kenntnis der Bundesregierung jedoch noch nicht gegeben. 

Drucksache 17/13310

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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