Andrej Hunko

BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche weiteren Details zu Durchführenden, Ort, Teilnehmenden und Inhalten kann die Bundesregierung hinsichtlich von Präsentationen der EU-Grenzschutzagentur Frontex zu den Drohnen „Patroller“, „DA42 MPP Guardian“, „Heron“, „Blue Horizon“, „Sparrow“, „Butterfly“, „A3ISR“, „Euro Hawk“, „Predator“, „Firebird“, „Condor“ und ihrer möglichen polizeilichen Nutzung mitteilen (ergänzend zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/13646), und inwiefern bzw. mit welchem Inhalt oder Ergebnis drehten sich die jeweiligen Diskussionen nach Präsentation der Flugroboter, um erforderliche luftfahrtrechtliche Genehmigungen in einzelnen Mitgliedstaaten und entsprechenden Initiativen oder Forschungen hierzu?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 4. Juni 2013:

Die EU-Grenzschutzagentur Frontex führte Workshops in Imatra/ Finnland, Svilengrad/Bulgarien, Preveza/Griechenland, Istres/ Frankreich sowie Sofia/Bulgarien durch, bei denen über Unbemannte Luftfahrtsysteme vorgetragen wurde.

Neben Vertretern von Frontex und den vortragenden Herstellerfirmen (es waren immer nur einzelne Hersteller bei den Veranstaltungen) waren Delegationen aus Spanien, Finnland, Norwegen, Malta, den Niederlanden, Großbritannien, Bulgarien, Ungarn, Lettland, Polen und der Slowakei anwesend.

Das Leistungsspektrum der vorgestellten unbemannten Luftfahrtsysteme deckt eine große Bandbreite ab und reicht von Systemen mit geringer Reichweite und Betriebsdauer bis hin zu hoch- und langfliegenden Fernaufklärungssystemen. Zum Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen für grenzpolizeiliche Zwecke liegen nur sehr wenige Erfahrungen vor. In den Diskussionen kam zum Ausdruck, dass diesem Einsatzmittel ein einsatztaktischer Mehrwert für Grenzschutzmissionen in unwegsamem Gelände oder mit konventionellen Methoden nur schwer zu überwachenden Terrain zukommen könnte.

An den Seeaußengrenzen könnten diese Systeme darüber hinaus zum frühzeitigeren Erkennen von Menschen in Seenot dienen.

Erörter wurde auch die notwendige luftrechtliche Absicherung des Einsatzes von unbemannten Luftfahrtsystemen im zivilen Luftraum in den Mitgliedstaaten mit EU-Außengrenzen. Dort sei ein Flugbetrieb nur in dafür reservierten Lufträumen zulässig und möglich. Deutschland ist davon nicht betroffen.

Zu entsprechenden Initiativen und Forschungen in anderen Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Drucksache 17/13811

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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