Welche Bestände von Waffen und Munition (auch bewaffnete Fahrzeuge und Geräte) wurden in den letzten zehn Jahren bei der Bundeswehr als vermisst oder gestohlen vermeldet, und welche Urheber wurden jeweils ermittelt bzw. werden vermutet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Schmidt vom 5. Juni 2013:
Der ressortinternen Weisungslage folgend, werden Verluste von Waffen seit 2001 als Besonderes Vorkommnis (BV) oder Sicherheitsvorkommnis (SIVOKO) systematisch erfasst. Mit Ausnahme von Gefechtsverlusten (im Rahmen von Auslandseinsätzen) sind seither 127 Waffen (Pistole, Maschinenpistole, Gewehr, Maschinengewehr) abhandengekommen, von denen 62 bisher wieder aufgefunden werden konnten. Der Verbleib der restlichen 65 Waffen ist bisher noch ungeklärt. Drei Fälle sind allerdings eindeutig auf Diebstahl zurückzuführen:
– 20. März 2005, Einbruch und Diebstahl in Unna: Unbekannte Täter brechen mit Schweißgerät in eine Waffenkammer ein und nehmen neun Gewehre mit.
– 30. April 2008, Diebstahl in Bad Ems: Einem zivilen Wachschichtführer wird dessen Pistole aus seinem verschlossenen Schrank entwendet.
– 29. August 2008, Diebstahl in Seedorf: Unbekannter Täter stiehlt aus provisorischer, aber bewachter Waffenkammer eine Pistole.
Die fallweise erfolgten Ermittlungen durch den Miliärischen Abschirmdienst und die Polizei wurden ohne konkretes Ermittlungsergebnis abgeschlossen oder dauern zum Teil noch an.
Eine exakte Darstellung des Verlustes von Munition in den letzten zehn Jahren lässt sich aus diesen Meldesystemen nicht ableiten, da Munitionsverluste zwar ebenfalls als BV gemeldet, jedoch dezentral bearbeitet werden. Eine umfassende Darstellung wurde beauftragt. Die Bearbeitung wird aufgrund der erforderlichen Abfrage bei allen betroffenen Dienststellen jedoch noch mehrere Wochen dauern.
Verluste bewaffneter Fahrzeuge/Geräte wurden nicht gemeldet. Jeder gemeldete Verlust von Waffen, Munition und bewaffnetem Gerät/Kfz wird in der Bundeswehr auch weiterhin sehr ernst genommen und mit den einschlägigen Verfahren der Sachverhaltsermittlung truppendienstlich, bei Bedarf unter Hinzuziehung ziviler Strafverfolgungsbehörden, untersucht.
Drucksache 17/13811