Inwiefern existieren mündliche oder schriftliche Absprachen zwischen Deutschland und Griechenland bzw. andere offizielle Dokumente oder Studien, die von der Bundesregierung so interpretiert werden, dass Griechenland auf Forderungen aus dem so genannten Besatzungskredit und Reparationen verzichtet, eine entsprechende Forderung aufgegeben habe, dass Deutschland den Besatzungskredit zurückgezahlt, auf eine andere Weise beglichen oder von Griechenland sogar geschenkt bekommen hätte, und welche politischen oder juristischen Vorbereitungen trifft die Bundesregierung für den Fall, dass die Regierung in Athen offiziell die Rückzahlung des Besatzungskredits bzw. von Reparationen verlangt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter vom 30. April 2013:
Diese genannten Forderungen hat die Bundesrepublik Deutschland als Folge von völkerrechtlichen Vereinbarungen, dem Londoner Schuldenabkommen von 1953 und dem „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ von 1990, nicht mehr zu erfüllen. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Reparationsfrage umfassend und abschließend geklärt. Die griechische Regierung hat derartige Forderungen bisher nicht gegenüber der Bundesregierung geltend gemacht.
Auf die ausführliche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/709, Frage 4) vom 11. Februar 2010 wird verwiesen.
Drucksache 17/13375