Inwieweit sind polizeiliche oder verkehrspolitische Bundesbehörden in die Planung, Entwicklung, Durchführung oder Auswertung von Maßnahmen der Deutschen Bahn AG involviert, womit diese Teile ihrer Anlagen mit einer oder mehreren fliegenden Kameras überwachen, um das Anbringen von Graffiti zu verfolgen (Süddeutsche Zeitung vom 27. Mai 2013, 18.04 Uhr), und welche über den Artikel hinausgehenden Details sind der Bundesregierung dazu bekannt (insbesondere zu Ort, Typ des Flugroboters, Flugzeiten, Steuerung per Hand oder per GPS, Speicherung und Auswertung etwaiger Bilddaten sowie zur damit verbundenen Umsetzung des Datenschutzes)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann:
Die Deutsche Bahn AG kann, wie andere Unternehmen auch, zur Wahrnehmung ihrer unternehmerischen Sicherheitsaufgaben Personal oder technische Mittel nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften verwenden und einsetzen. Polizeiliche Bundesbehörden sind nicht in die Planung, Entwicklung, Durchführung oder Auswertung von Maßnahmen der Deutschen Bahn AG zur Überwachung von Teilen ihrer Anlagen mit fliegenden Kameras involviert.
Der Bundesregierung sind keine weiteren Details bekannt, welche über den genannten Artikel hinausgehen.
Plenarprotokoll 17/242