Andrej Hunko

BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Inwiefern wird das Bundesministerium der Verteidigung an einem Widerspruch zur Errichtung von Windkraftanlagen im äußeren Alsdorfer Stadtgebiet festhalten, nachdem das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen keine wesentliche Verschlechterung durch die Rotoren feststellen konnte, und sieht das Bundesministerium der Verteidigung die wesentliche Begründung für seine Position gegen die Windkraftanlagen in einer behaupteten Beeinträchtigung der Flugsicherung oder in einer vermeintlichen Gefährdung der Bündnisfähigkeit des NATO-Mitglieds Bundesrepublik Deutschland, aufgrund der Nähe zur NATO-Airbase Geilenkirchen-Teveren, von der aus die Überwachungsmaschinen des Systems AWACS operieren (vgl. www.aachener-zeitung.de/lokales/ nordkreis/nato-flieger-fuerchten-alsdorferrotoren-1.633413)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Schmidt vom 30. August 2013:

Die schriftliche Begründung des Urteils ist der Bundeswehr am 13. August 2013 zugestellt worden. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Berufung eingelegt werden. Zurzeit werden die Urteilsgründe geprüft und von den Fachdienststellen ausgewertet.

Eine Entscheidung, ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden, wurde noch nicht getroffen. Die im gerichtlichen Verfahren vertretene Position der Bundeswehr beruhte auf flugbetrieblichen und flugsicherungstechnischen Gründen. 

Drucksache 17/14712

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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