Andrej Hunko

BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche libyschen oder sonstigen zivilen oder militärischen Behörden werden in bilateralen polizeilichen Projekten oder im Rahmen der EUBAM-Mission von Maßnahmen der 20 dort eingesetzten deutschen Polizistinnen und Polizisten konkret adressiert (bitte für jede einzelne Maßnahme/Workshop/Training der Bundespolizei und, soweit der Bundesregierung bekannt, der beteiligten Länderpolizeien darstellen), und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuständigkeit von Polizei und Militär für die Grenzüberwachung bzw. weitere Belange der inneren Sicherheit in Libyen derzeit geregelt (sofern in unterschiedlichen Provinzen zurzeit in unterschiedlicher Zuständigkeit, bitte jeweils einzeln darstellen)?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper:

EUBAM Libyen soll die libyschen Behörden durch Anleitung, Ausbildung und Beratung dabei unterstützen, kurzfristig die Kapazitäten zur verstärkten Sicherung der Land-, See- und Luftgrenzen Libyens auszubauen. Langfristig soll die Mission die libyschen Behörden bei der Ausarbeitung und Umsetzung einer umfassenderen Strategie für integriertes Grenzmanagement unterstützen. Vor diesem Hintergrund arbeitet EUBAM Libyen mit unterschiedlichen libyschen Behörden zusammen. Dazu gehören die dem Innenministerium unterstellte Grenzpolizei, der dem Finanzministerium unterstellte Zoll, die dem Verteidigungsministerium unterstellte neu geschaffene Institution der „Border Guards“ sowie unterschiedliche maritime Behörden, die dem Innen-, Finanz- oder Transportministerium unterstellt sind. Effektiver

Grenzschutz lässt sich jedoch nur bei Vorhandensein eines effizienten Justizsystems umsetzen. Daher soll die Mission auch mit dem libyschen Justizministerium und dem Ministerium für lokale Regierung zusammenarbeiten. Derzeit sind ein Angehöriger der Bundespolizei sowie eine über das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze, ZIF, entsandte Logistik-Expertin im Missionspersonal vertreten.

Im Bereich der bilateralen polizeilichen Aufbauhilfe arbeitet das Bundeskriminalamt grundsätzlich mit dem libyschen Innenministerium zusammen. Die Auswahl der Lehrgangsteilnehmer erfolgt durch das libysche Innenministerium in Abstimmung mit Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes. Zumeist handelt es sich um Angehörige des Innenministeriums oder der libyschen Polizeidienststellen.

Die Strukturen und die Zuständigkeiten der libyschen Grenzüberwachung sind fragmentiert. Der Bundesregierung vorliegenden Informationen zufolge ist die Grenzpolizei an den 25 bestehenden libyschen Grenzübergängen für die Kontrolle illegaler Migrationsbewegungen zuständig. Zwei dieser 25 Grenzübergänge sind dem libyschen Innenministerium unterstellt. Die anderen werden von Milizen oder Stammesorganisationen überwacht.

Der Süden des Landes wurde zu militärischem Sperrgebiet erklärt. Die dem Verteidigungsministerium unterstellten „Border Guards“ sollen die Landgrenzen in diesem Gebiet sichern. Die Seegrenzen im Norden des Landes werden durch die „Naval Coast Guard“ kontrolliert, die ebenfalls dem Verteidigungsministerium unterstellt ist.

Plenarprotokoll 17/245

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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