Andrej Hunko

BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Inwiefern haben sich mittlerweile Hinweise im Rahmen des „kontinuierlichen und vertrauensvollen Dialog[s]“ mit den USA, einem Gespräch des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, mit Außenminister John Kerry in den USA, durch deutsche Verbindungsbeamte bei US-Militärs von AFRICOM oder andere diplomatische Initiativen ergeben, dass US-Einrichtungen in Deutschland tatsächlich für die Steuerung der Flüge von US-Drohnen über afrikanischen und asiatischen Ländern bzw. Kampfhandlungen genutzt werden, und auf welche deutschen „Rechtsnormen“ (Antwort auf meine Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 17/14062) bzw. strengen „Regeln des Rechts“ (Mündliche Frage 44 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Plenarprotokoll 17/245) wird sich konkret bezogen, wenn davon gesprochen wird, die Bundesregierung nehme die USA „beim Wort“, dass diese stets eingehalten würden, sofern US-Infrastruktur in Deutschland auch ohne Wissen der Bundesregierung für Einsätze von US-Drohnen genutzt wird (bitte insbesondere hinsichtlich so genannter „gezielter Tötungen“ angeben, da sich die genannten Fragen genau darauf bezogen)?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber vom 20. Juni 2013

Der Bundesregierung liegen weiterhin keine gesicherten Erkenntnisse zu von US-amerikanischen Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland angeblich geplanten oder geführten Einsätzen vor. Gemäß Artikel II des NATO-Truppenstatuts haben Streitkräfte aus NATO-Saaten „das Recht des Aufnahmestaats“ zu beachten und sich jeder mit dem Geiste des NATO-Truppenstatuts nicht zu vereinbarenden Tätigkeit zu enthalten. Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich die Vereinigten Staaten von Amerika auf deutschem Staatsgebiet völkerrechtswidrig verhalten hätten.

Drucksache 17/14062 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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