Mit welchen Staaten haben die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) nach Kenntnis der Bundesregierung vertragliche Vereinbarungen getroffen, die eine Auslieferung von US-Staatsbürgern an den Internationalen Strafgerichtshof ausschließen sollen, auch wenn diese mutmaßlich Verbrechen auf dem Territorium des Vertragsstaats verübt haben (vgl. www.monde-diplomatique.de/pm/2013/ 11/08.mondeText1.artikel,a0033.idx,8), und inwiefern bestehen vergleichbare Vereinbarungen zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland?
Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper vom 25. November 2013:
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hat – ganz überwiegend in den Jahren 2002 bis 2004, vereinzelt auch später – bilaterale Vereinbarungen mit einer Anzahl anderer Staaten abgeschlossen, mit denen die Überstellung von Staatsangehörigen der USA an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verhindert werden soll. Eine von der American Non-Governmental Organizations Coalition for an International Criminal Court (AMICC) zusammengestellte und auf ihrer Internetseite www.amicc.org veröffentlichte Liste nennt 102 solcher Abkommen, einige davon unbestätigt. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA besteht keine derartige Vereinbarung.
Drucksache 18/115