Wie positioniert sich die Bundesregierung beim Stand der Schiedsgerichte bezüglich zum Freihandelsabkommen EU/Kanada (CETA)? Kann es dort eine Ausweitung von Schiedsgerichtsverfahren geben, und wie hat die Bundesregierung darauf hingewirkt, dass es eben nicht zu einer solchen Ausweitung kommt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypries:
Das Verhandlungsmandat an die EU-Kommission für die CETA-Verhandlungen umfasst Investitionsschutz einschließlich Investor-Staat-Schiedsverfahren. Das Verhandlungsmandat für CETA war das erste Verhandlungsmandat, das nach dem Übergang der Zuständigkeit für ausländischer Direktinvestitionen durch den Vertrag von Lissabon der EU-Kornmission erteilt wurde. Zur Position Deutschlands zur Einbeziehung von Investitionsschutz in CETA verweise ich auf die Antwort der Schriftlichen Frage des Abgeordneten Klaus Ernst, Bundestagsdrucksache 18/412, Frage Nr. 7.
Die Verhandlungen über CETA sind weit fortgeschritten. Eine politische Einigung über den wesentlichen Inhalt von CETA wurde zwischen Kanada und der EU-Kommission erzielt. Dies schließt Regelungen zum Investitionsschutz und zum Investor-Staat-Schiedsverfahren mit ein.
Es handelt sich hier um eine nachgereichte Antwort auf eine Nachfrage von Andrej Hunko in der Fragestunde am 12.03.2014 im Bundestag. Die gesamte Fragestunde können Sie hier sehen: http://www.youtube.com/watch?v=3-rrezt8b0o