Welche neuen Informationen kann die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zu ihrem europapolitischen Vorhaben des Wettbewerbspaktes und damit zusammenhängenden, geplanten EU-Vertragsänderungen mitteilen, nachdem die Bundeskanzlerin Presseberichten zufolge den EU-Ratspräsidenten Herman van Rompuy in ihre Pläne eingeweiht hat und im Bundesministerium der Finanzen Papiere dazu zusammengetragen werden (www.spiegel.de/ spiegel/vorab/merkel-plant-eu-vertragsaenderunga- 928767.html), und zu welchen Zeitpunkten wurde der Bundestag in den letzten zwei Jahren zu diesen Vorhaben, entsprechend den Verpflichtungen der Bundesregierung aus dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union „umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, fortlaufend“ insbesondere über die Willensbildung der Bundesregierung, den Verlauf der Beratungen innerhalb der Organe der Europäischen Union und die Stellungnahmen der anderen Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission unterrichtet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter vom 1. November 2013:
Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag über die europäischen Beratungen zur Fortentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und ihre Positionen umfassend, frühestmöglich und fortlaufend informiert. Die Frage einer engeren wirtschaftspolitischen Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion befindet sich seit geraumer Zeit auf der Tagesordnung der Europäischen Union und wurde bereits insbesondere auf den Europäischen Räten im Dezember 2012, im Juni 2013 und zuletzt im Oktober 2013 behandelt.
Der Europäische Rat am 24./25. Oktober 2013 hat zu diesem Thema betont, dass sich die Koordinierung der Wirtschaftspolitik auf Politikbereiche konzentrieren sollte, in denen am besten positive Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und das Funktionieren der WWU eintreten werden. Die Arbeiten zur Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung sollen mit dem Ziel vorangetrieben werden, dass im Dezember 2013 Entscheidungen über die wichtigsten Merkmale der vertraglichen Vereinbarungen und der damit verbundenen Solidaritätsmechanismen getroffen werden.
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag über die Beratungen des Europäischen Rates und des Rates zu den einzelnen Themen umfassend vor- und nachberichtet. Die grundsätzlichen Überlegungen der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion sind seit längerer Zeit bekannt. Die Bundeskanzlerin hat sich wiederholt dazu öffentlich geäußert, u. a. in den Regierungserklärungen im Deutschen Bundestag vor den Europäischen Räten im Dezember 2012 und im Juni 2013. Ihre Überlegungen sind darüber hinaus im gemeinsamen Papier mit dem französischen Staatspräsidenten vom 30. Mai 2013 enthalten.
Das gemeinsame Papier mit dem französischen Staatspräsidenten wurde dem Deutschen Bundestag am 30. Mai 2013 übermittelt und von einer mündlichen Unterrichtung der Obleute des EUAusschusses begleitet. Darüber hinaus hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag Berichte über die Ergebnisse der die Europäischen Räte zu diesem Thema vorbereitenden Sherpa-Treffen übersandt, und zwar über die Treffen am 1. März 2013, 25. April 2013, 5. Juni 2013 und 3. Oktober 2013.
Drucksache 18/27