Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass die geplanten Änderungen der EU-Verträge im Zusammenhang mit den diskutierten Wettbewerbspakten nicht im vereinfachten Änderungsverfahren (Artikel 48 Absatz 6 des Vertrages über die Europäische Union) vorgenommen werden können, da sie zu einer Ausdehnung der der Union übertragenen Zuständigkeiten führen (http://blog.arbeit-wirtschaft. at/marktkonform-statt-rechtskonform-merkelserneuerter- versuch-zur-neoliberalen-dressureuropas- durch-wettbewerbspakte/), und inwiefern wird die Bundesregierung gemäß dem ordentlichen Änderungsverfahren dem Rat Entwürfe zur Änderung der Verträge vorlegen, die dann auch den nationalen Parlamenten zur Kenntnis gebracht werden müssten?
Antwort des Staatsministers Michael Link vom 31. Oktober 2013:
Die Frage einer engeren wirtschaftspolitischen Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion befindet sich seit geraumer Zeit auf der Agenda der Europäischen Union und wurde insbesondere bereits auf den Europäischen Räten im Dezember 2012 und im Juni 2013 behandelt. Auf dem Europäischen Rat im Oktober 2013 wurde vereinbart, dass sich der Europäische Rat im Dezember 2013 auf die wichtigsten Bereiche für die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und -reformen verständigen soll. Der Europäische Rat im Oktober 2013 hat weiterhin beschlossen, die Arbeiten zur Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung mit dem Ziel voranzutreiben, im Dezember 2013 Entscheidungen über die wichtigsten Merkmale der vertraglichen Vereinbarungen und der damit verbundenen Solidaritätsmechanismen zu treffen. Fragen der rechtlichen Umsetzung werden sich erst im Anschluss stellen und können erst beantwortet werden, wenn die Überlegungen zur Ausgestaltung von vertraglichen Vereinbarungen und der damit verbundenen Solidaritätsmechanismen weiter fortgeschritten sind. Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag weiterhin gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) unterrichten und einbeziehen.
Drucksache 18/27