Welche Hinweise hat der Generalbundesanwalt hinsichtlich der Einleitung von zwei Ermittlungsverfahren gegen die USA (wegen des Verdachts, dass tödliche Drohneneinstze von Deutschland aus gesteuert werden sowie wegen der fortgesetzten Spionage in Deutschland) erlangt, die immer noch als „Prüfvorgänge“ bzw. „Beobachtungsvorgänge“ geführt werden, und sofern die Prüfungen weiterhin nicht abgeschlossen sind, inwiefern sind hierfür ablehnende Stellungnahmen des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums des Innern und des Auswärtigen Amts, der deutschen Geheimdienste oder des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik maßgeblich?
Antwort der Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vom 20. November 2013:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im Hinblick auf die Medienberichterstattung von Ende Mai/Anfang Juni 2013, wonach seit dem Jahr 2011 US-amerikanische Drohnenangriffe in Afrika durch in Deutschland stationierte Angehörige der US-Streitkräfte geplant, gesteuert und überwacht worden sein sollen, am 4. Juni 2013 einen Beobachtungsvorgang zur Prüfung der völkerstrafrechtlichen Relevanz des Sachverhalts und einer etwaig bestehenden Verfolgungszustndigkeit des Generalbundesanwalts angelegt. Zureichende tatschliche Anhaltspunkte dafür, dass Drohneneinsätze zur Tötung von Terrorverdächtigen oder feindlichen Kämpfern von Deutschland aus gesteuert worden wären, liegen bislang nicht vor (siehe auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. – Bundestagsdrucksache 17/14401). Stellungnahmen der in der Frage genannten Behörden waren hierfür nicht maßgeblich.
Im Rahmen der Prüfvorgänge zu möglichen Abhörmaßnahmen US-amerikanischer und britischer Geheimdienste klärt der GBA derzeit ab, ob ein in seine Zuständigkeit fallendes Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.
Zu internen bewertenden Überlegungen des GBA im Zusammenhang mit justizieller Entscheidungsfindung gibt die Bundesregierung keine Stellungnahme ab.
Drucksache 18/82