Welche Willensbekundungen, Absprachen, Abkommen, Verhandlungsmandate oder sonstigen Vereinbarungen waren Gegenstand des jüngsten Gesprächs des außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in Minsk (Belarus), Wolfram Maas, mit der stellvertretenden Außenministerin Weißrusslands, Yelena Kupchina, das nach einem Bericht der weißrussischen Nachrichtenagentur Belta vom 27. Januar 2014 vertieften „Kooperationen“ des Landes mit der Europäischen Union (EU) gedient habe, was der Präsident Weißrusslands, Alexander Lukashenko, am gleichen Tag mit einer weiteren Mitteilung in der Agentur Belta flankierte, wonach die EU von Weißrussland als einer „starken EU-Außengrenze“ profitieren müsse, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Wiederaufnahme der Verhandlung eines EU-Abschiebeabkommens mit Weißrussland (sofern dies auch Gegenstand des Gesprächs gewesen ist, dieses bitte in groben Zügen skizzieren)?
Antwort des Staatsministers Michael Roth vom 4. Februar 2014:
Seit den Repressionen im Zuge der Präsidentschaftswahlen vom 19. Dezember 2010 hat die EU restriktive Maßnahmen gegen die für die Repressionen verantwortlichen Regimevertreter verhängt. Zum anderen unterstützen Bundesregierung und EU verstärkt die Zivilgesellschaft. In diesem Rahmen führen auch Angehörige der deutschen Botschaft in Minsk regelmäßig Gespräche mit Vertretern der belarussischen Regierung, Opposition und Zivilgesellschaft.
In seinem Gespräch mit der stellvertretenden belarussischen Außenministerin, Yelena Kupchina, hat der deutsche Botschafter erneut die Position der Bundesregierung deutlich gemacht, wonach eine Intensivierung der Zusammenarbeit von Belarus mit Deutschland und der EU ernsthafte Fortschritte bei der Verbesserung der Menschenrechtslage in Belarus voraussetzen. Dabei sprach er insbesondere die Frage der politischen Gefangenen an.
Darüber hinaus kamen unter anderem geplante Gedenkveranstaltungen anlässlich des 100. Jahrestags des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs sowie des 70. Jahrestags der Befreiung der Stadt Minsk von deutscher Besatzung, aufenthaltsrechtliche Bestimmungen für deutsche Staatsangehörige in Belarus sowie der wissenschaftlich-akademische Austausch zur Sprache.
Die Außengrenze der EU oder ein Rückübernahmeabkommen der EU mit Belarus waren nicht Gegenstand des Gesprächs.
Drucksache 18/459