Was ist der Zweck bzw. der Anlass einer ministeriellen Weisung aus dem Jahre 2010, die das Bundeskriminalamt (BKA) laut dessen Präsidenten Jörg Ziercke verpflichte, sofort und eigeninitiativ den Bundesminister des Innern oder dessen Staatssekretäre zu informieren (Süddeutsche Zeitung vom 19. Februar 2014), wenn bei Ermittlungen der Behörde ein politischer Bezug bestehe sowie parlamentarische oder internationale Auswirkungen möglich seien (bitte hierzu auch erläutern, inwiefern zu diesem Zweck – wie in der Weisung festgelegt – „Informationen, Erkenntnisse, Vorgänge und Ereignisse von grundsätzlicher politischer oder herausragender sachlicher Bedeutung“ nicht nur über Abgeordnete, sondern auch über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten, Referentinnen und Referenten oder sonstige Anstellungsverhältnisse gehören, sofern das BKA über Ermittlungen gegen diese erfährt), und in wie vielen Fällen ist diese Informationsweitergabe seit Erlass der Weisung bereits erfolgt (sofern hierüber keine Statistiken geführt werden, bitte insoweit beauskunften, dass nachvollziehbar wird, wie häufig und in welchen Fällen derartige Mitteilungen erfolgen)?
Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber vom 27. Februar 2014:
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat in einem an alle Geschäftsbereichsbehörden des BMI gerichteten Erlass festgelegt, dass bei bestimmten, im Erlass definierten wichtigen Ereignissen das BMI unverzüglich schriftlich zu unterrichten ist und eine unmittelbare Kontaktaufnahme der Leitung der Geschäftsbereichsbehörde mit der Hausleitung des BMI davon unberührt bleibt.
Primärer Zweck des Erlasses ist es, das BMI in die Lage zu versetzen, seine Aufsichtspflichten gegenüber den Geschäftsbereichsbehörden jederzeit ausüben zu können. Eine wirksame Aufsichtsausübung setzt voraus, dass das BMI umfassende Kenntnis der einer nachgeordneten Behörde vorliegenden Informationen zu wichtigen Ereignissen hat.
Die Berichterstattung des Bundeskriminalamtes an das BMI erfolgt jeweils anlassbezogen sowie auf Anforderung schriftlich gegenüber der jeweiligen für die Aufsicht zuständigen Organisationseinheit im BMI.
Drucksache 18/680