Wie hat sich die Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung zur Einschränkung von Twitter und YouTube geäußert, mit der die türkische Regierung auf die Veröffentlichung von Vorwürfen über Korruption und die Beratung über einen Militäreinsatz in Syrien und mögliche Rechtfertigungsgründe reagiert hat, und wie bewertet sie die Lage der Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit in der Türkei?
Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Hunko, die Bundesregierung hat bezüglich der Sperrung des Internetdienstes Twitter in der Türkei unmissverständlich klargestellt, dass es nicht ihrer Vorstellung von Meinungsfreiheit entspricht, Kommunikationswege zu verbieten oder auszuschließen. Ebenso hält die Bundesregierung die Sperrung des Videoportals YouTube für eine inakzeptable Reaktion. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass die Europäische Union derzeit mit der Republik Türkei Beitrittsverhandlungen führt.
Die Bundesregierung stellt in der Türkei seit einiger Zeit erhebliche Defizite bei der Presse- und Meinungsfreiheit sowie der Versammlungsfreiheit fest. Aktuell beobachtet die Bundesregierung mit großer Sorge, dass die innenpolitische Auseinandersetzung in der Türkei auf Kosten der Medienfreiheit geht. Diese Defizite werden von der Bundesregierung im Rahmen ihres politischen Dialogs mit der Türkei angesprochen, unter anderem auch bei Besuchen hochrangiger Vertreter, die in den nächsten Wochen und Monaten anstehen.
Vizepräsident Peter Hintze:
Gibt es dazu eine Zusatzfrage? – Bitte schön, Herr Hunko.
Andrej Hunko (DIE LINKE):
Vielen Dank. – Herr Kollege Roth, auch diese Frage steht im Zusammenhang mit dem, was wir vorher diskutiert hatten. Die YouTube-Sperrung war ja zum Beispiel eine direkte Reaktion auf die Veröffentlichung des genannten Tondokuments auf YouTube. Meine Frage: Glauben Sie, dass es das richtige Signal war, das damit ausgesendet wurde, dass ziemlich bald nach der brutalen Niederschlagung der Gezi-Proteste im Juli letzten Jahres neue Kapitel in den Beitrittsverhandlungen der EU mit der Türkei eröffnet wurden? Vor dem Hintergrund der neuen Vorfälle, also zum Beispiel der Sperrung von Twitter und YouTube und auch der Reaktionen der türkischen Regierung auf den Wahlausgang, frage ich Sie: Glauben Sie, dass es das richtige Signal ist, das Sie damit aussenden, dass Sie jetzt sagen: „Wir führen hochrangige Gespräche“? Sie stellen diese Gespräche mit der Türkei auf höchster Ebene nicht infrage. Glauben Sie wirklich, dass das angesichts der drastischen Einschränkung der Meinungsfreiheit in der Türkei das richtige Signal ist?
Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege Hunko, es geht hier nicht um Glauben, es geht hier um Wissen, und eines weiß ich: Die Entwicklungen, die es derzeit in der Türkei gibt, erschweren die Beitrittsverhandlungen. Wir als Bundesregierung setzen uns derzeit sehr engagiert dafür ein, die Europäische Union nicht nur als einen funktionierenden Binnenmarkt zu positionieren, sondern vor allem als eine Werteunion. Hier gehören die Freiheitsrechte, die Grundrechte zum essenziellen Kerngehalt unseres Werteverständnisses. Insofern deckt sich das, was sich derzeit in der Türkei ereignet, nicht mit unseren Vorstellungen.
Wir wollen aber auch hier die türkische Regierung nicht aus der Verantwortung nehmen. Deshalb drängt die Bundesregierung darauf, dass wir jetzt gerade die Kapitel eröffnen – nämlich Kapitel 23 und 24 –, in denen es um Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Korruptionsbekämpfung geht. Wir wollen hier gerade jetzt, am Anfang der Verhandlungen – wobei man ja bei der Türkei nicht mehr vom Anfang der Verhandlungen sprechen kann –, deutlich machen, dass diese zentralen Fragen in Gesprächen mit der Türkei geklärt werden müssen, um die größten Steine auf dem Weg zu einem möglichen Beitritt der Türkei zur EU aus dem Weg räumen zu können. Ob dies geschehen kann, ist derzeit noch ungewiss.
Vizepräsident Peter Hintze:
Haben Sie noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege Hunko? – Bitte.
Andrej Hunko (DIE LINKE):
Vielen Dank. – Ich will klarstellen, dass wir grundsätzlich dafür sind, dass Beitrittsverhandlungen mit der Türkei geführt werden, aber eben nach Maßgabe klarer Kriterien. Die Frage ist, ob diese Kriterien gegenwärtig gegeben sind. Meine Frage an Sie lautet: Wo wäre Ihre rote Linie? Was müsste in der Türkei passieren, dass Sie sagen: „Es macht jetzt keinen Sinn, neue Kapitel zu eröffnen?“ Wann wären für Sie die Voraussetzungen in der Türkei in puncto Menschenrechte und Meinungsfreiheit nicht gegeben?
Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Herr Kollege Hunko, Sie haben eben davon gesprochen, dass eine Reihe von Kapiteln geöffnet wurde, es gleichwohl keine substanziellen Fortschritte gegeben habe. Deshalb will ich die Kolleginnen und Kollegen noch einmal daran erinnern, dass es dreieinhalb Jahre formal zu einem Verhandlungsstillstand gekommen ist und dass es über das Kapitel 22 zur Regionalpolitik, das Ende 2013 geöffnet wurde, hinaus keine weiteren Öffnungen gegeben hat. Die Bundesregierung ist aber nach wie vor davon überzeugt, dass es zur Klärung der auch von Ihnen zu Recht angesprochenen Fragen essenziell wäre, wenn wir über diese Fragen auch im Rahmen von Beitrittsverhandlungen sprechen. Dazu gehört eben die Öffnung der Kapitel 23 und 24. Es gibt für die Türkei keinerlei politischen Rabatt. Die Verhandlungen, die sich entlang der Kopenhagener Kriterien bewegen, sind da, um zu prüfen, ob ein Land überhaupt die Voraussetzungen mit sich bringt, der Europäischen Union mit ihrem Wertefundament beizutreten.
Vizepräsident Peter Hintze:
Danke schön. – Kollegin Dağdelen hat eine Frage dazu.
Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Herr Staatsminister Roth, es ist ja nicht so, dass die Kopenhagener Kriterien bei Abschluss eines Beitrittsprozesses zu bewerten sind. Vielmehr müssen die Kopenhagener Kriterien bereits während der Beitrittsverhandlungen erfüllt werden, was im Fall der Türkei auf lange Zeit nicht absehbar ist. Sie haben dann davon gesprochen, dass es über dreieinhalb Jahre einen Stillstand gegeben hat. Dieser Stillstand war ja berechtigt, und er ist es immer noch, weil die Türkei zum Beispiel einen Mitgliedstaat, nämlich die Republik Zypern, bis heute nicht anerkannt hat. Für die Europäische Union ist das ja eigentlich nicht akzeptabel. Eigentlich möchte ich Sie aber fragen: Wie bewerten Sie den Beschluss der EU-Außenminister vom Oktober letzten Jahres, neue Beitrittskapitel zu eröffnen und den Beitrittsprozess zu intensivieren – übrigens war die Linksfraktion die einzige Fraktion, die hierzu Kritik geäußert hat –, vor dem Hintergrund, dass der türkische Premier nach der blutigen Niederschlagung der Proteste vor eine Polizeiakademie getreten ist und hat gesagt: „Ihr seid die Helden der türkischen Demokratie!“? Außerdem möchte ich gerne von Ihnen wissen: Was, glauben Sie, wird Erdogan machen, wenn die Beitrittsverhandlungen noch intensiver geführt werden, nachdem er schon jetzt angekündigt hat, dass er nach der Kommunalwahl einen Rachefeldzug gegen die Opposition beginnen möchte?
Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:
Ich will noch einmal darauf hinweisen: Kapitel, über die verhandelt wird, können erst dann geschlossen werden, wenn die Kriterien, die diesem Kapitel zugrunde liegen, vollumfänglich erfüllt worden sind. Da zu Recht nicht nur Mitglieder des Deutschen Bundestages, sondern auch Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, aber auch die Bundesregierung als Ganzes den Menschenrechten, den Grundrechten und den Freiheitsrechten eine herausragende Bedeutung beimessen, legen wir allergrößten Wert darauf, gerade jetzt über diese zentralen Fragen zu verhandeln.
Leider wird die Öffnung der Verhandlungskapitel 23 und 24 von Zypern blockiert. Wir haben in Bezug darauf eine andere Auffassung. Wir hoffen, im Zuge der Gespräche mit der zyprischen Regierung einen Beitrag dazu leisten zu können, damit die Frage der Menschenrechte und der Werte stärker in den Mittelpunkt der derzeitigen EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei gerückt wird, als das bislang der Fall ist.
Plenarprotokoll 18/25