Andrej Hunko

BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Hält die Bundesregierung weiter an der Aussage fest, dass in der Ukraine „die bestehende verfassungsmäßige Ordnung [. . .] der rechtliche Rahmen für alle politischen Entscheidungen“ ist (Pressemitteilung des Auswärtigen Amts vom 22. Februar 2014), und sieht sie die Verfassungsmäßigkeit der Vorgänge seit Unterzeichnung des Abkommens zwischen dem Präsidenten Wiktor Janukowitsch und Vertretern der Opposition vom 21. Februar 2014 (Inkraftsetzung der Verfassung von 2004, Absetzung des Präsidenten durch das Parlament, Ernennung einer Übergangsregierung und eines Übergangspräsidenten) gewahrt?

Antwort des Staatsministers Michael Roth vom 11. März 2014:

Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, dass die geltende Verfassung der rechtliche Rahmen für politische Entscheidungen sein sollte. Dies gilt auch für die Ukraine. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Verfassungsorgane der Ukraine im Rahmen der Verfassung handeln. 

Drucksache 18/815

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko