Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass das TTIP-Abkommen die Konkurrenz der Arbeiterinnen und Arbeiter in den USA und der EU und den Druck auf soziale und Arbeitsstandards in den USA und der EU erhöhen würde, und inwiefern ist im Rahmen des Verhandlungsmandats der Europäischen Kommission die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, DGB, nach der Etablierung allgemeiner Standards für die Arbeitnehmerrechte, die industriellen Beziehungen und die Mitbestimmungsrechte, die dem höchsten Niveau entsprechen, das bislang in einem Land erreicht wurde, und der Einführung expliziter Klauseln, die einen Abbau von Arbeitnehmerrechten und Sozialstandards verbieten und den jeweils höchsten erreichten Standard absichern (www.dgb.de vom 14. Mai 2013), umsetzbar?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries
Die Bundesregierung sieht kein Risiko einer Absenkung von Arbeits- und Sozialstandards durch die TTIP-Verhandlungen. Laut Verhandlungsmandat soll vielmehr ein hohes Arbeitsschutzniveau im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften gefördert werden. Das Mandat enthält zudem die Klarstellung, dass das Recht jeder Partei anerkannt werden soll, ihr eigenes Arbeitsrecht zu regeln. Im Rahmen eines Nachhaltigkeitskapitels werden also Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in das Abkommen aufgenommen. Die Einzelheiten müssen im Verlauf der Verhandlungen mit den USA ausgehandelt werden.
Plenarprotokoll 18/19