Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum Grund und Anlass eines Schreibens des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) vom 20. November 2013 mitteilen, der darin nach meiner Kenntnis eine am 14. Oktober 2013 ausgesprochene Einladung des Vorsitzenden des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Europaparlament zu einer Anhörung in einem von Juan Fernando López Aguilar geleiteten Komitee zur Aufarbeitung der Spionage der Dienste NSA (National Security Agency) und GCHQ (Government Communications Headquarters) sowie die mögliche Verwicklung auch des BND ohne Angabe von Gründen fünf Wochen später zurückgewiesen hat (bitte auch mitteilen, worin die fünfwöchige Verzögerung der Antwort begründet war), und inwiefern unterstützt die Bundesregierung das Komitee nicht nur wie der BND-Präsident mit guten Wünschen, sondern auch praktisch (bitte für die jeweiligen Bundesministerien einzeln darstellen)?
Antwort des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes, Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche vom 4. März 2014:
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Anhörungen ausschließlich vom Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments abgehalten wurden. Einen nichtständigen Untersuchungsausschuss, wie ihn Artikel 226 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorsieht und Artikel 185 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments näher definiert, hat es in diesem Zusammenhang nicht gegeben. Zudem ist die nachrichtendienstliche Tätigkeit ausdrücklich keine Unionskompetenz.
Nach dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) geregelten Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung sind die Mitgliedstaaten hierfür zuständig. Mit Schreiben vom 20. November 2013 hat der Bundesnachrichtendienst auf die in der Frage erwähnte Einladung vom 14. Oktober 2013 zu einer Anhörung vor dem LIBE-Ausschuss reagiert. Dem Schreiben vorausgegangen war ein Abstimmungsbedarf zu Fragen der Terminplanung, der Zuständigkeiten und in der Sache selbst. Dem BND war es ein Anliegen, seine Wertschätzung für die Arbeit des Ausschusses zum Ausdruck zu bringen. Neben dem Präsidenten des BND wurde nach Kenntnis der Bundesregierung kein Vertreter der Bundesregierung oder einer Bundesbehörde zur Anhörung vor den LIBE-Ausschuss geladen.
Drucksache 18/729