Was ist der Bundesregierung über Typ, Anzahl und Ausstattung weiterer Drohnen bekannt, die das US-Militär zukünftig in Stützpunkten in Bayern stationieren möchte und wobei es sich nach meiner Kenntnis um Derivate der Kampfdrohne „Predator“ handelt (z. B. „Gray Eagle“), und welchen Stand hat das Genehmigungsverfahren für die Flüge der (je nach Ausführung auch bewaffnungsfähigen) Drohne „Hunter“ in „Verbindungskorridoren“ zwischen einzelnen US-Basen, das laut der Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/533 eine erweiterte technische Bewertung erfordert, die „US-Seite“ hierfür aber nicht alle nötigen Unterlagen vorgelegt hat (bitte mitteilen, welche Unterlagen vorliegen und welche fehlen bzw. wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe vom 6. Mai 2014:
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Plänen der US-Regierung zur Stationierung weiterer unbemannter Luftfahrzeuge in Bayern.
In Bezug auf das angesprochene Genehmigungsverfahren wird auf die Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 18/533 verwiesen, die feststellt, dass auf der Grundlage der von den USA bisher vorgelegten Unterlagen ein Flugbetrieb nicht genehmigungsfähig ist. Darüber hinaus liegt kein neuer Sachstand vor.
Drucksache 18/1378