An welchen Rasterfahndungen haben sich Polizeien und/oder Geheimdienste des Bundes in den letzten 15 Jahren beteiligt (bitte nach Jahren und verantwortlichen bzw. durchführenden Behörden aufschlüsseln), und welche davon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Nachhinein für (auch teilweise) rechtswidrig erklärt (bitte, sofern bekannt, die Gründe oder wenigstens die Fundstelle der richterlichen Entscheidung angeben)?
Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber vom 23. April 2014:
Für die Jahre 2008 bis 2012 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Frage 13c auf Bundestagsdrucksache 17/11582 vom 22. November 2012 verwiesen. Danach hat das Bundeskriminalamt (BKA) in diesem Zeitraum eine Rasterfahndung durchgeführt.
Die übrigen Sicherheitsbehörden des Bundes haben keine Rasterfahndungen durchgeführt. In der Kürze der Zeit war die aufwändige Erhebung der darüber hinausgehenden Rasterfahndungen im BKA nicht möglich, da diese nicht zentral erfasst werden.
Drucksache 18/1244
Siehe auch die Ergänzung vom 6. Mai 2014 nach Beschwerde wegen Nichtbeantwortung: