Andrej Hunko

BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Inwiefern bzw. auf welche Weise hat das Bundesministerium des Innern Behörden in Österreich in den Jahren 2013 und 2014 mit Hinweisen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen unterstützt, um einen störungsfreien Verlauf des von rechten und rechtsextremen Organisationen in der Wiener Hofburg veranstalteten „Ball des Wiener Korporationsrings“ (mittlerweile umbenannt in „Wiener Akademikerball“; http://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_ Akademikerball) zu ermöglichen (bitte dabei die jeweilig kooperierenden Behörden Deutschlands und Österreichs nennen und insbesondere ausweisen, welche Abteilungen deutscher Polizeien bzw. Geheimdienste mit dem österreichischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zusammenarbeiteten), und auf welche Weise wird die deutsche Botschaft den Prozess gegen den deutschen Staatsangehörigen J. B. S. nicht nur konsularisch betreuen, sondern auch aktiv begleiten, nachdem sich mittlerweile sogar Amnesty International „sprachlos“ gegenüber den Praktiken der Polizei und der Staatsanwaltschaft äußerte (DER STANDARD vom 11. Juni 2014)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 24. Juni 2014:

Das Bundesministerium des Innern selbst hatte in der erfragten Angelegenheit keinen Kontakt mit österreichischen Stellen. Hinsichtlich einer Zusammenarbeit deutscher Sicherheitsbehörden mit dem österreichischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung nicht offen erfolgen kann. Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, 161 [189]). Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Demgegenüber ist die Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand von Verfassungsschutz und Polizei in die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerbehörden geeignet, deren Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung zu gefährden. Nach § 3 Nummer 2 und 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung – VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann oder die die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann, entsprechend einzustufen. Die Einstufung als Verschlusssache gewährleistet das berechtigte Geheimschutzinteresse der Bundesregierung bei gleichzeitiger Befriedigung des Informationsinteresses des Parlaments. Im vorliegenden Fall ist die Einstufung der Auflistung als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ erforderlich.

Die deutsche Botschaft in Wien steht in Kontakt mit J. B. S. Sein Verfahren wird von der Botschaft verfolgt. Eine formelle Prozessbeobachtung ist innerhalb der EU-Mitgliedstaaten nicht üblich.* 

Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 24. Juni 2014 als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Von einer Veröffentlichung der Anlage in einer Bundestagsdrucksache wird daher abgesehen. Sie ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.

Drucksache 18/1921

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko