Inwiefern war die Bundesregierung darüber informiert oder hat sie die Entscheidung sogar beeinflusst, dass die Europäische Zentralbank Griechenland mit Unterstützung der italienischen und der österreichischen Notenbank in den Jahren 2010 bis 2012 laut Medienberichten (FAZ vom 12. Juni 2014) nur mit Geldtransporten per Flugzeug vor einem „Bank Run“ bewahren konnte, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu anderen EU-Mitgliedstaaten, bei denen ähnliche Überlegungen angestellt wurden oder Maßnahmen tatsächlich durchgeführt wurden (bitte auch angeben, ob die Bundesregierung darüber vorab informiert war oder die Entscheidung sogar beeinflusst hat)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter vom 20. Juni 2014:
Das Recht zur Ausgabe von Banknoten liegt nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bei den nationalen Zentralbanken (NZB, in Deutschland der Deutschen Bundesbank) und der Europäischen Zentralbank (EZB). Jede NZB überwacht dabei die bei ihr lagernden Bestände, um die eigene Auszahlungsfähigkeit jederzeit gewährleisten zu können.
Auf Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank (EZB-Rat) zum Gesamtbedarf an Banknoten im Eurosystem wird die Produktion zwischen den einzelnen NZB anhand eines festgelegten Schlüssels aufgeteilt. Dieses Verfahren, das als dezentrales Pooling bezeichnet und seit dem Jahr 2002 angewendet wird, hat zur Folge, dass jede NZB nur wenige Stückelungen beschafft. Auf diese Weise wird einerseits eine größtmögliche Übereinstimmung im visuellen Erscheinungsbild und durch jeweils größere Produktionsmengen eine kosteneffiziente Produktion erreicht.
Die produzierten Banknoten werden dann zwischen den einzelnen NZB nach einem vorher festgelegten Plan (im Folgenden Lieferplan genannt) verteilt (Bestandsspitzen an umgelaufenen Banknoten werden ausgeglichen). Dieser Vorgang wird von der EZB und den entsprechenden Gremien auf Eurosystemebene überwacht und der EZB-Rat über den jeweiligen Fortschritt halbjährlich informiert. Außer dem o. g. Lieferplan reagiert das Eurosystem auf Beschluss des EZB-Direktoriums nach einem entsprechenden Antrag der betroffenen Notenbank durch sog. ad-hoc-Transporte auf unvorhergesehene Bestandsengpässe oder Bedarfsspitzen in einzelnen Ländern.
Dieses Instrumentarium wurde nach Angaben der Deutschen Bundesbank von ihr selbst im Rahmen der Finanzkrise mehrfach genutzt. Sowohl beim Lieferplan als auch bei der Durchführung von ad-hoc-Transporten handelt es sich um interne Maßnahmen des Eurosystems, bei denen keine vorherige oder anschließende Information von Regierungsstellen erfolgt.
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die EZB und die NZB grundsätzlich unabhängig. Die Bundesregierung hatte Kenntnis von einem Anstieg der Banknotenemissionen, konkrete Entscheidungen des Eurosystems zur Bargeldversorgung einzelner EU-Mitgliedstaaten wurden von der Bundesregierung nicht beeinflusst.
Drucksache 18/1921