Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in den zuständigen Ratsgremien, gegenüber dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) sowie der EU-Kommission hinsichtlich der geplanten stärkeren Einbindung der multilateralen, nicht zur EU gehörenden Europäischen Gendarmerietruppe (EUROGENDFOR) in die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, wie sie laut einem Bericht der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch vom 9. Juli 2014 seit letztem Jahr vorbereitet und in einem entsprechenden Dokument des EAD erörtert wird (EEAS 01207/14), und inwiefern hält die Bundesregierung Missionen der paramilitärischen EUROGENDFOR innerhalb der EU über die nun verabschiedete „Solidaritätsklausel“ für rechtlich bedenklich oder unbedenklich (nachdem ein Mitgliedstaat eine „Katastrophe“ oder „Krise“ ausrief und bei der zuständigen EU-Stelle um Hilfe bat), auch wenn die EUROGENDFOR selbst erklärt, sich zunächst nicht auf Einsätze in EU-Mitgliedstaaten vorzubereiten?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer vom 21. Juli 2014:

Die EUROGENDFOR hat Einsätze innerhalb der EU ausgeschlossen. Die Frage der rechtlichen Bewertung eines solchen Einsatzes stellt sich daher nicht. Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an der EUROGENDFOR.

Der Einsatz der EUROGENDFOR im Rahmen von Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist auf der Grundlage des Artikels 42 Absatz 3 des EU-Vertrages grundsätzlich möglich. Eine solche mögliche Beteiligung setzt in jedem Fall eine Einzelfallbewertung voraus. 

Drucksache 18/2210

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko