Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Aus welchen anvisierten oder verabredeten Einzelmaßnahmen (bitte vollständig auflisten bzw. erläutern) besteht der „Aktionsplan gegen die Bedrohung durch zurückkehrende Dschihadisten“, der laut Medienberichten beim informellen EU-Ministertreffen in Mailand zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Italien, Schweden, Spanien, Dänemark und den Niederlanden vereinbart worden war (DIE WELT vom 8. Juli 2014), und welche potenziellen „Rechtsänderungen“ sind mit den Äußerungen des Bundesministers des Innern Dr. Thomas de Maizière hinsichtlich europäischer oder deutscher Rechtsnormen gemeint?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber vom 21. Juli 2014:

Der auf dem EU-Ministertreffen vereinbarte Ansatz basiert auf einer systematischeren und stärker koordinierten Nutzung vorhandener Instrumente des Informationsaustauschs. Ziel ist es,

• die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS),

• gezielte Grenzkontrollen, • die Übermittlung von Informationen an Europol zum Zwecke einer gemeinsamen Analyse,

• den Austausch von Informationen über ausländische Kämpfer zwischen den nationalen Behörden,

• die praktische Zusammenarbeit und

• den Informationsaustausch z. B. bei der Nutzung von Passagierdaten (PNR) zu verbessern.

Die Maßnahmen werden durch nationale Behörden umgesetzt. Für sie wird auch auf EU-Ebene geworben.

Die italienische EU-Ratspräsidentschaft und die europäische Kommissarin für Inneres nahmen an der Sitzung teil und werden die Bemühungen zur Ausweitung dieses Ansatzes auf die gesamte EU unterstützen, ebenso wie der gleichfalls teilnehmende EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung.

Ob sich aus der Nutzung der vorhandenen Instrumente der Bedarf an Rechtsänderungen ergibt, wird dann geprüft. In Betracht könnte hier unter anderem ein Änderungsbedarf am Schengener Grenzkodex oder an nachgeordneten Vorschriften oder bei der Einführung eines PNR-Systems kommen. 

Drucksache 18/2210

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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