Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Fragestellers, dass Nazikollaborateure im Baltikum, die gegen Russland als Teil der Anti-Hitler-Koalition gekämpft haben, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, und in welchem Paragrafen der Resolution gegen die Glorifizierung von Nazismus, Neonazismus und anderen Formen von Rassismus und Xenophobie aus der Generalversammlung der Vereinten Nationen (A/C.3/69/L.56/Rev.1) wird Personen, die sich für die baltische Unabhängigkeit von der Sowjetunion eingesetzt haben, „pauschal“ eine Verbindung mit den Verbrechen der Nationalsozialisten unterstellt, wie dies die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine mündliche Frage 37, Plenarprotokoll 18/72, Anlage 21, behauptet?
Antwort des Staatsministers Michael Roth
Nach dem heutigen Stand der Forschung ist es nicht zutreffend, allen Mitgliedern baltischer Verbände, die – unter nationalsozialistischem Kommando – gegen die Rote Armee gekämpft haben, pauschal eine Beteiligung an „Verbrechen gegen die Menschheit“ zu unterstellen.
Dass auch Individuen innerhalb der baltischen Verbände an Kriegsverbrechen beteiligt waren, wird in der Forschung nicht angezweifelt.
Wie Staatsministerin Professor Dr. Maria Böhmer Ihnen schon in der Fragestunde am 3. Dezember mitgeteilt hat, möchte ich hier noch einmal betonen, dass die Bundesregierung jede Verherrlichung des Nationalsozialismus kompromisslos ablehnt.
Der von Russland initiierte Resolutionsentwurf wurde am 21. November 2014 im 3. Ausschuss der VN-Generalversammlung mit 115 zu 3 Stimmen bei 55 Enthaltungen angenommen. Deutschland hat sich wie in den Vorjahren gemeinsam mit seinen Partnern in der EU der Abstimmung enthalten. Dafür war vor allem ausschlaggebend, dass die §§ 4 und 13 der VN-Resolution Personen, die sich in den 1940er-Jahren für die Unabhängigkeit der baltischen Staaten von der Sowjetunion eingesetzt haben, pauschal eine Verbindung zu den nationalsozialistischen Verbrechen unterstellen.
Plenarprotokoll 18/75