Welche Hinweise oder sonstigen Informationen haben „Zielfahnder des Bundeskriminalamts (BKA)“ mit venezolanischen Behörden zum Aufenthaltsort bzw. zur Festnahme des vom BKA als „bekannter Tatverdächtiger“ auch über ein Interpol Red Notice gesuchten B. H. in Venezuela ausgetauscht (DER SPIEGEL vom 20. Juli 2014), und welche Kontakte des deutschen Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und/oder des Auswärtigen Amts hatte es in dieser Angelegenheit vor oder nach der Festnahme mit venezolanischen Behörden gegeben (bitte hierfür auch die jeweiligen Stellen in Venezuela benennen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings:
Das Bundeskriminalamt (BKA) fahndet im Auftrag des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe nach den Mitgliedern der terroristischen Vereinigung „DAS K.O.M.I.T.E.E.“, darunter auch der erwähnte B. H. Am 11. Juli 2014 wurde B. H. von Beamten der venezolanischen Polizei in Merida/Venezuela festgenommen. Über eine Auslieferung des Gesuchten nach Deutschland ist noch nicht abschließend durch die venezolanischen Justizbehörden entschieden worden.
Da das Auslieferungsverfahren gegen B. H. und die Fahndungsmaßnahmen nach den verbliebenen Mitgliedern der Vereinigung noch nicht beendet sind, kann zu Hinweisen oder sonstigen Informationen, die das BKA mit den venezolanischen Behörden ausgetauscht hat, sowie zu den durchgeführten Fahndungsmaßnahmen keine Auskunft erteilt werden, um mögliche zukünftige Ermittlungserfolge nicht nachhaltig zu gefährden.
Die Nennung diesbezüglicher Informationen könnte Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass vorliegend das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung (vgl. dazu BVerfGE 51, 324 (343 f.)) Vorrang vor dem parlamentarischen Informationsinteresse hat.
Nach der Festnahme standen Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Venezuela in Kontakt mit der Kriminalpolizei, um Haftbesuche zu vereinbaren, sowie mit dem Außenministerium der Bolivarischen Republik Venezuela und der Generalstaatsanwaltschaft, um das Auslieferungsersuchen zu übermitteln.
Darüber hinausgehende Kontakte des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit venezolanischen Behörden in dieser Angelegenheit hat es nicht gegeben.
Drucksache 18/2976