Wie ist der genaue Zeitplan der Bundesregierung für die Ratifizierung der Assoziierungsabkommen der Europäischen Union mit der Ukraine, Moldawien bzw. Georgien, und welche Untersuchungen über die Auswirkungen der Abkommen in den drei Ländern – insbesondere über wirtschaftliche und soziale Aspekte sowie die Gefahr von Deindustrialisierungsprozessen – liegen der Bundesregierung vor, um die Konsequenzen der Anwendung bewerten zu können?
Antwort der Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer:
Die Bundesregierung hat den Entwürfen für die Vertragsgesetze zu den drei Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien am 5. November 2014 zugestimmt. Im Anschluss wurden diese an Bundesrat und Bundestag übermittelt. Diese entscheiden selbst über den Zeitplan der Behandlung.
Ziel der Assoziierungsabkommen sind die politische Assoziation und die Vertiefung der wirtschaftlichen Integration mit der EU, von der die Partnerländer in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht profitieren werden.
Dies erfolgt in einem mehrjährigen Prozess. So soll beispielsweise die vollständige Umsetzung der tiefen und umfassenden Freihandelszone bis zu zehn Jahre dauern.
Durch Übergangsfristen soll den Partnerländern ausreichend Zeit für die notwendigen inneren Modernisierungsprozesse gegeben und mögliche Belastungen durch die Reformprozesse abgemildert werden.
Der gesamte Implementierungsprozess der Abkommen wird durch die EU eng begleitet, unter anderem im Rahmen von regelmäßig tagenden Assoziationsräten, und auch finanziell unterstützt.
Plenarprotokoll 18/65
Schriftliche Nachfrage von Andrej Hunko vom 01.12.2014:
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Böhmer,
für die Zusendung der Antwort auf meine mündliche Frage Nr. 21 in der Fragestunde am 12.11.2014 bzgl. der Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine, Moldawien sowie Georgien bedanke ich mich recht herzlich.
Darin sind Sie allerdings nicht auf die Teilfrage bzgl. Untersuchungen über erwartete Auswirkungen der Abkommen eingegangen:
„… und welche Untersuchungen über die Auswirkungen der Abkommen in den drei Ländern (insbesondere über wirtschaftliche und soziale Aspekte sowie die Gefahr von Deindustrialisierungsprozessen) liegen der Bundesregierung vor, um die Konsequenzen der Anwendung bewerten zu können?“
Für eine nachträgliche Beantwortung der Frage wäre ich Ihnen von daher sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Andrej Hunko
Schriftliche Antwort der Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer vom 15.12.2014:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
herzlichen Dank für Ihre Nachfrage bzgl. Ihrer mündlichen Frage Nr. 21 aus der Fragestunde vom 12. November 2014. Diese betrifft die möglichen Auswirkungen der Umsetzung der tiefen und umfassenden Freihandelsabkommens (DCFTA), die Bestandteil der drei EUAssoziierungsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine sind.
Die Zuständigkeit für Handelsfragen liegt innerhalb der EU bei der EU-Kommission. Diese hat daher auch die Verhandlungen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine zu den DCFTA vorbereitet und geführt sowie Studien zu den Auswirkungen der Freihandelsabkommen mit Armenien, Moldau, Georgien und der Ukraine in Auftrag gegeben. Es liegen zusätzlich verschiedene unabhängige Studien dazu vor.
Die EU hat sehr viel Wert darauf gelegt, dass den Partnerländern ausreichend Zeit für die notwendigen inneren Modernisierungsprozesse gegeben wird, um daraus möglicherweise entstehende Belastungen abzumildern. So wurden z. B. insgesamt sehr lange Übergangsfristen bei Öffnung sensibler Wirtschaftssektoren und zur Anpassung von Standards zugestanden. Die EU leistet zudem durch verschiedene Instrumente und Institutionen einen erheblichen Beitrag zur Stabilisierung und Modernisierung der Partnerländer.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Maria Böhmer
Auf erneute Nachfrage teilte das Auswärtige Amt mit, dass die genannten "unabhängigen Studien" auf folgender Seite zu finden sind: