Welche Vorgänge hat der Generalbundesanwalt wegen Veröffentlichungen oder eigener Erkenntnisse zur Spionagepraxis der Geheimdienste NSA und GCHQ seit dem Outing des Whistleblowers Edward Snowden im Juni 2013 angelegt – bitte nach Prüf- und Beobachtungsvorgängen sowie Ermittlungen differenzieren –, und mit welchem Ergebnis sind einige dieser Vorgänge bereits abgeschlossen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat wegen der möglichen Ausspähung des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin durch Unbekannte am 3. Juni 2014 ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit – § 99 des Strafgesetzbuches – eingeleitet.
Darüber hinaus prüft der Generalbundesanwalt seit Juni 2013 wegen des Verdachts der nachrichtendienstlichen Ausspähung von Daten durch den US-amerikanischen Nachrichtendienst NSA und den britischen Nachrichtendienst Gouvernment Communications Headquarters in einem Beobachtungsvorgang, ob ein in seine Zuständigkeit fallendes Ermittlungsverfahren, namentlich wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit, einzuleiten ist.
Bislang liegen dem Generalbundesanwalt insoweit jedoch keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für konkret verfolgbare Straftaten vor, die zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens berechtigen. Der Beobachtungsvorgang und das Ermittlungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Plenarprotokoll 18/62