Worin bestand das für den Ausstieg von Marine und Heer aus der Beschaffung der Drohne Camcopter S-100 als Grund angeführte „für die Bedarfsdeckung geänderte Marktumfeld“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2982; bitte auch erläutern, auf welche Weise bzw. mit welchem Ergebnis dies überhaupt geprüft wurde), und worin genau bestand ein „nicht akzeptables zeitliches, technisches und finanzielles Risiko für den Zulassungsprozess“, das erst in der Vorbereitung einer möglichen Projektierung einer Zulassungsfähigkeit des marktverfügbaren Camcopter S-100 entdeckt wurde?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe
Die Änderung des Marktumfeldes hat sich über den vergleichsweise langen Zeitraum zwischen der ersten Marktsichtung im Jahr 2007 und dem Projektabbruch im Jahr 2013 eingestellt. Dieses Marktumfeld wurde im Jahr 2012 durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, BAAINBw, mittels eines Vergleichs der Leistungsforderungen des Bedarfsträgers Marine mit den Leistungsmerkmalen der marktverfügbaren Systeme betrachtet. Diese Betrachtung ergab, dass im Gegensatz zur Marktsichtung im Jahr 2007 nunmehr eine Vergabe im Wettbewerb möglich ist, um den Bedarf decken zu können.
Dieses neue Marktumfeld war mit ausschlaggebend für die Abbruchentscheidung des Projekts Camcopter S-100. Das Erreichen der Zulassungsfähigkeit des Camcopter S-100 durch herstellerseitige umfangreiche Änderungen an Softwareanteilen wurde seitens des BAAINBw als hohes technisches Risiko bewertet, das zudem zu einem Kostenaufwuchs um annähernd das Doppelte und einem Zeitverzug von circa 18 Monaten im Projekt geführt hätte, der nicht akzeptabel war.
Hinzu kam, dass durch den Camcopter S-100 nicht alle Muss-Forderungen des Bedarfsträgers, wie zum Beispiel eine vollautomatische Start- und Landefähigkeit an Deck, erfüllt wurden. Das Deutsche Heer hat im Jahr 2011 seinen Bedarf an Camcopter S-100 zurückgezogen, da Forderungen an ein Nachfolgesystem für die Systeme Kleinfluggerät Zielortung, KZO, und Luftgestützte Unbemannte Nahaufklärungs-Ausstattung, LUNA, initiiert werden sollten.
Plenarprotokoll 18/62