Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich von Mobilitätspartnerschaften bzw. hierunter derzeit verhandelten Rückübernahme- und Visaerleichterungsverhandlungen mit Belarus und Tunesien bezüglich der anvisierten grenzpolizeilichen Zusammenarbeit, dem polizeilichen Datentausch und der Frage, inwiefern die Staaten überhaupt über ein Asylsystem verfügen, das es erlauben würde, Migrantinnen und Migranten aus Deutschland dorthin zurückzuschieben, und auf welche Weise arbeiten Polizeibehörden des Bundes jetzt schon mit den beiden Regierungen hinsichtlich der polizeilichen bzw. grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung (auch Ausbildung bzw. Austausch von Fachwissen) zusammen?

Antwort des Staatssekretärs Stephan Steinlein vom 12. Dezember 2014:

Eine Zusammenarbeit mit den belarussischen Sicherheitsbehörden im Rahmen der (grenz-)polizeilichen Aufbauhilfe (PAH) durch das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei findet weiterhin nicht statt. Die Bundesregierung tritt auch auf Ebene der Europäischen Union (EU) dafür ein, dass Maßnahmen der polizeilichen Sicherheitszusammenarbeit mit Belarus kritisch geprüft werden.

Außerhalb der PAH finden anlassbezogen, beispielsweise zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, polizeifachliche Zusammenarbeit und polizeilicher Informationsaustausch durch das Bundeskriminalamt nach Maßgabe des geltenden innerstaatlichen Rechts mit Belarus unter Beachtung der bestehenden Kooperationsbeschränkungen statt.

Zu Tunesien informiert die Bundesregierung regelmäßig im Rahmen der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen über durchgeführte Maßnahmen der (grenz-)polizeilichen Aufbauhilfe. Es wird insofern auf die Antworten der Bundesregierung zu den Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt Bundestagsdrucksache 18/ 2986 vom 27. Oktober 2014 verwiesen.

Außerhalb der PAH finden die polizeifachliche Zusammenarbeit und der polizeiliche Informationsaustausch nach Maßgabe des geltenden innerstaatlichen Rechts sowie auf Grundlage bestehender völkerrechtlicher Verträge unter Beachtung der bestehenden Kooperationsbeschränkungen anlassbezogen statt. 

Drucksache 18/3616 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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