Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Inwiefern nutzen deutsche Behörden im Inoder Ausland die satellitengestützte Übermittlung von Sensordaten, wie dies kürzlich von Airbus Defence and Space als „Übermittlung missionskritischer Daten“ beschrieben wurde (Newsletter Verteidigung, Ausgabe 48/2014), zu polizeilichen, grenzpolizeilichen, geheimdienstlichen oder militärischen Zwecken (bitte die Einsatzformen, Hersteller und Produkte nennen), und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren selbst Erkenntnisse erlangt oder sogar mit der Airbus-Rüstungssparte erörtert, inwiefern die Firma in Saudi-Arabien und Rumänien Amtsträger oder andere Personen bestochen haben soll, damit diese Aufträge zur Lieferung von Überwachungstechnik für die Grenzsicherung einfädeln, wobei die Systeme (im Falle Rumäniens) bereits teilweise von der EU über PHARE-Projekte (PHARE – Gemeinschaftshilfeprogramm für die Länder Mittel- und Osteuropas) finanziert worden waren (Handelsblatt vom 19. Mai 2005, Stuttgarter Nachrichten vom 3. Dezember 2014)?

Antwort der Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe vom 12. Dezember 2014:

Die Beantwortung des ersten Teils der Frage kann aus Gründen des Staatswohls für den Bundesnachrichtendienst (BND) nicht in offener Form erfolgen. Die unbefugte Kenntnisnahme von Einzelheiten zu Aufklärungsaktivitäten des BND könnte sich nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Aus ihrem Bekanntwerden können Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Methoden der Nachrichtendienste des Bundes gezogen werden. Hierdurch würde die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden beeinträchtigt, was wiederum die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern (BMI) zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VSGrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.

Die Bundeswehr nutzt in Einsätzen Satellitenkommunikationsverbindungen zu verschiedenen militärischen Zwecken, unter anderem zur dienstlichen Sprachkommunikation und zur Übertragung von Daten. Im Einsatz erstellte und gewonnene Daten werden zum Teil auch nach Deutschland übertragen. Die Bundeswehr übermittelt keine Daten von Grenzsicherungssensoren, wie dies im genannten Artikel beschrieben wurde.

Das Bundeskriminalamt (BKA) setzt sich im Rahmen operativer ermittlungsunterstützender Aufgaben mit der Thematik „Satellitengestützte Sensordaten“ auseinander und unterhält diesbezüglich Kontakte zum Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR). Im BKA werden in diesem Zusammenhang ausschließlich Satellitenbilder abgerufen und genutzt.

Die Bundesregierung hat Kenntnis von einem bei der Staatsanwaltschaft München anhängigen Ermittlungsverfahren. Stand und Inhalt des Ermittlungsverfahrens sind der Bundesregierung nicht bekannt.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Strafverfolgung grundsätzlich in der Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden der Länder liegt. Dies gilt insbesondere auch für Straftaten der Bestechung ausländischer Amtsträger.

Die Länder informieren das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz jährlich über die von ihnen eingeleiteten Ermittlungsverfahren in Auslandsbestechungsfällen. Aufgrund dieser Informationen berichtet die Bundesregierung in anonymisierter Form der OECD Working Group on Bribery in International Business Transactions (OECD – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) über die praktische Umsetzung des OECD-Übereinkommens vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr. Die Berichte der Länder enthalten grundsätzlich nur anonymisierte Angaben über die Beteiligten sowie allgemein gehaltene Informationen über den Verfahrensgegenstand, die betroffene Branche und die Region. Eine systematische Zuordnung der in den Berichten enthaltenen Verfahren zu einzelnen Unternehmen oder zu einzelnen Mitarbeitern der Unternehmen kann hierdurch nicht erfolgen.

Drucksache 18/3616 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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