Was ist im Einzelnen damit gemeint, wenn die Bundesregierung in ihrer Digitalen Agenda unter der Überschrift „Mehr Sicherheit im Cyberraum“ davon spricht, im Bundeskriminalamt das Cybercrime Center weiter auszubauen und die Bearbeitung „phänomenübergreifender Internetaktivitäten“ zusammenzufassen, und auf welche konkrete Art und Weise soll auch die Bundespolizei, wie erwähnt, von einer „strategischen Neuausrichtung der Cyber-Sicherheitsarchitektur“ und einer „besseren Ausstattung der Sicherheitsbehörden in technischer und personeller Hinsicht“ im Bereich „Cybercrime, Cyberspionage und Cybersecurity“ profitieren (bitte auch hier die einzelnen Maßnahmen darstellen)?
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Lieber Herr Hunko, der weitere Ausbau des Cybercrime Center im Bundeskriminalamt bezieht sich auf den bereits 2013 begonnenen Ausbau der Referatsgruppe SO 4 „Cybercrime“, die aus dem Referat SO 41, das schon vorher bestand, hervorgegangen ist, um auf die weiter stark steigenden Fallzahlen und die zunehmende Professionalisierung der Täter in diesem Phänomenbereich angemessen reagieren zu können.
Die strategische Neuausrichtung der Cyber-Sicherheitsarchitektur ist ein Ziel der Bundesregierung für die gesamte 18. Legislaturperiode. Die Überprüfung der Rollen, Strukturen und Fähigkeiten der mitwirkenden Organisationen und Einrichtungen wird dann auch alle Sicherheitsbehörden einbeziehen. Konkrete Maßnahmen sind hier noch nicht überall geplant.
Plenarprotokoll 18/78