Mit welchem Inhalt haben Bundesbehörden des Innern im Vorfeld der diesjährigen Proteste gegen den rechten „Akademikerball“ oder „WKR-Ball“ in der Wiener Hofburg polizeiliche bzw. geheimdienstliche Behörden in Österreich kontaktiert (bitte hierfür pro Informationsaustausch die jeweils beteiligten Stellen benennen), und inwiefern treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Berichte zu, wonach deutsche Polizeien den österreichischen Behörden dabei halfen, einen Reisebus mit Aktivistinnen und Aktivisten an der grund- und anlasslosen Teilnahme an den Protesten zu hindern und besagten Reisebus im Beisein österreichischer Polizei nach München „eskortierten“ (Indymedia Linksunten vom 6. Februar 2015; sofern es sich um Bedienstete einer Landespolizei gehandelt haben soll, bitte dennoch mitteilen, über welche Erkenntnisse die Bundespolizei oder das Bundeskriminalamt hierzu verfügen)?
Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber vom 16. Februar 2015:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat im Vorfeld des „Wiener Akademikerballs“ an den österreichischen Partnerdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), berichtet und dabei Erkenntnisse über die vom „ums Ganze!“- Bündnis getragene Mobilisierung im linksextremistischen Spektrum in Deutschland geplante Busanreisen sowie Hinweise auf geplante militante Aktionen übermittelt.
Auf Anfrage des BVT hat das Bundeskriminalamt (BKA) in Ermangelung eigener Erkenntnisse auf die Einschätzung des BfV verwiesen. An der Rückführung des in der Frage angesprochenen Busses von Österreich nach Deutschland waren keine Behörden des Bundes beteiligt.
Nach Erkenntnissen der Bundespolizei fanden österreichische Behörden bei etwa 30 Insassen eines von München kommenden Busses Pyrotechnik und Vermummungsgegenstände. Daraufhin wurde gegen diese Personen eine Rückkehrentscheidung getroffen. Den Bus nahm auf deutscher Seite die Bayerische Polizei in Empfang. Alle dann auf deutscher Seite getroffenen Maßnahmen lagen im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Landespolizei.
Drucksache 18/4044