Welche Schlussfolgerungen zur Gefahrenabwehr im Luftverkehr zieht die Bundesregierung aus dem seit Dezember 2014 vorliegenden, aber von der Kommission unveröffentlichten Bericht „Detection losses in Central Europe on the 5th and 10th of June 2014“ zu Störungen der zivilen Flugsicherung im gesamten östlichen Alpenraum durch eine unbekannte externe Störquelle zivilen oder militärischen Ursprungs, und welche weiteren Anstrengungen unternehmen deutsche oder nach Kenntnis der Bundesregierung auch österreichische Behörden, um die Ursache für weiterhin auftretende Störungen zu beseitigen oder wenigstens aufzuklären?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/4139, Frage 7):
Die Europäische Kommission wird nach einer Prüfung des Abschlussberichtes der EASA eine Reihe von Empfehlungen an die Mitgliedstaaten adressieren. Die Bundesregierung unterstützt diesen Prozess und die weitere Umsetzung auf europäischer Ebene.
Plenarprotokoll 18/90