Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Wann sollen nach gegenwärtigem Stand die beiden Berichte bzw. Bewertungen zur Gefährdung und Abwehr von Drohnen vorliegen, die in der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und in einer Bund-Länder-Projektgruppe zur „potenziellen Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen“ erarbeitet werden (vergleiche Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/3608 und auf meine mündliche Frage 38, Plenarprotokoll 18/72), und bei bzw. mit welchen Firmen oder Behörden wurde vom Bundeskriminalamt der „Sachstand zu möglichen Gefährdungsszenarien“ und Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“ erhoben bzw. Marktsichtungen vorgenommen?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/4139, Frage 34):

Zu einem derartigen Bericht liegen der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, DFK, keine Erkenntnisse vor. Eine abschließende Bewertung der für die Sicherung von Kernkraftwerken zuständigen französischen Behörden steht noch aus.

Der zweite Zwischenbericht der Bund-Länder-Projektgruppe „UAV“ – „Detektion und Abwehr von zivilen Unmanned Aerial Vehicles“ – wird dem Unterausschuss Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung, UA FEK, zur Frühjahrssitzung am 18./19. März 2015 in Münster vorgelegt.

Sachstanderhebungen wurden bei folgenden Firmen durchgeführt: Fa. Rheinmetall AG, Airbus Space and Defense, ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, DeDrone GmbH, MDBA Germany.

Folgende Behörden wurden einbezogen:

Über die Teilnehmer der Bund-Länder-Projektgruppe „Detektion und Abwehr von zivilen Unmanned Aerial Vehicles, UAV“ hinaus gab es Kontakte zur Bundeswehr sowie zu niederländischen und britischen Polizeibehörden, DLOS, CAST.

Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“ wurden in der Vergangenheit lediglich informatorisch angesprochen. Eine weiter gehende Informationserhebung hat nicht stattgefunden.

Plenarprotokoll 18/90

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko