Welche Behörden (bitte unter Angabe der Abteilung) gehören bzw. gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung der Bund-Länder-Projektgruppe „UAV“ – „Detektion und Abwehr von zivilen Unmanned Aerial Vehicles“ des Unterausschusses Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung an (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 38, Plenarprotokoll 18/72), und welche konkreten Produkte (bzw. Techniken oder Verfahren) wurden als Antwort auf die „Sachstandserhebungen“ von den Firmen Rheinmetall AG, Airbus Defense and Space, ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, dedrone GmbH, MDBA Germany GmbH benannt bzw. angeboten (bitte für jede Firma einzeln schildern)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings:
An der Projektgruppe sind das Bundeskriminalamt, das Bundespolizeipräsidium sowie die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein sowie Vertreter des Unterausschusses Recht/Vorschriften (Hessen) und der AG Kripo (Bundeskriminalamt, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt) beteiligt.
Die Sachstandserhebung hat ergeben, dass derzeit kein marktreifes Produkt angeboten wird, das die polizeilichen Anforderungen erfüllt. Es können insoweit auch keine konkreten Produkte benannt werden.
Bei den Terminen mit den Firmen Rheinmetall AG, Airbus Defense and Space, ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, MBDA wurden lediglich die Detektion mittels elektro-optischer Sensoren bzw. Radar sowie der Einsatz elektromagnetischer Strahlung unterschiedlicher Leistung und Wellenlänge zur Abwehr von Unmanned Aerial Vehicles besprochen.
Plenarprotokoll 18/93