Was ist der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen oder ihrer Mitarbeit in der EU-Grenzagentur Frontex darüber bekannt, inwiefern die Türkei zur Verhinderung unerwünschter Migration in Richtung der Europäischen Union Satellitenaufklärung erhalten soll oder sogar bereits erhält (www.foxnews. com/world/2015/03/04/turkey-seeks-eu-help-to-stop-ghost-ships-ferrying-hundreds-migrants-to-european, bitte benennen, seit wann und von welchen europäischen Einrichtungen diese geliefert wird), und inwiefern hält es die Bundesregierung für wichtig oder unwichtig, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, den Begriff „Geisterschiffe“ nicht mehr zu benutzen, da die hiermit bezeichneten Schiffe keine Gespenster, sondern Geflüchtete transportieren und aus meiner Sicht aufgrund ihrer grundsätzlichen Seetüchtigkeit geeignet sind, weitere Tausende Tote durch Ertrinken zu verhindern – bitte hierfür auch mitteilen, ob die Bundesregierung diesen Begriff in Ratsarbeitsgruppen benutzt?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings:
Der Bundesregierung liegen aus Ratsarbeitsgruppen oder ihrer Mitarbeit in der EU-Grenzagentur Frontex keine Informationen vor, inwiefern die Türkei zur Verhinderung unerwünschter Migration in Richtung der Europäischen Union Satellitenaufklärung erhalten soll oder sogar bereits erhält.
Der Begriff „Geisterschiffe“ entspricht nicht dem Sprachgebrauch der Bundesregierung. Die Thematik wird mit dem Begriff „Großschleusungen mittels Frachtschiffen“ beschrieben. Der Begriff wurde vielmehr durch die Medien geprägt. Nach dem Verständnis der Bundesregierung bezieht sich der Begriff eindeutig nicht auf die an Bord befindlichen Migranten, sondern auf das häufig nicht mehr vorhandene Personal zur Steuerung der Frachtschiffe. Die Bundesregierung teilt aber die Auffassung des Fragestellers, dass der Begriff „Geisterschiffe“ zu Missverständnissen führen kann. Soweit der Fragesteller die für Großschleusungen genutzten Frachtschiffe als „grundsätzlich seetüchtig“ beurteilt, um „weitere Tausende Tote durch Ertrinken zu verhindern“, ist dies eine Behauptung, die die Bundesregierung nicht teilt.
Plenarprotokoll 18/93