Was ist der Bundesregierung über den Stand der Verhandlungen der Europäischen Kommission bzw. des Rates über die Weitergabe von auf Vorrat gespeicherten Fluggastdaten mit der mexikanischen Regierung bekannt, die gedroht hatte, ab dem 1. April 2015 europäische Airlines mit Strafzahlungen zu belegen, wenn jene die gewünschten Personendaten nicht vor jedem Flug an die zuständigen Grenzbehörden übermitteln, die Frist aber nach Eingaben von mehreren Seiten auf den 1. Juli 2015 verschoben hat, da der EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos ein Verhandlungsmandat für ein EU-Mexiko-PNR-Abkommen (PNR: Passenger Name Record) in Aussicht stellte (The Wall Street Journal vom 1. April 2015; Mitteilung des EU-Kommissars Dimitris Avramopoulos vom 27. März 2015), und auf welche Weise bzw. mit welcher Intention ist die Bundesregierung selbst gegenüber den Ländern aktiv geworden, die eine Vorabübermittlung von PNR-Vorratsdaten fordern (wie im Artikel erwähnt: Mexiko, Südkorea, Argentinien, Brasilien, Neuseeland, Japan, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Russland)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings:
Kommissar Avramopoulos hat in seiner Erklärung vom 27. März 2015 angekündigt, der EU-Kommission vorzuschlagen, dem Rat Verhandlungsempfehlungen für ein PNR-Abkommen der Europäischen Union mit Mexiko vorzulegen.
Daraufhin hat die mexikanische Zollbehörde in einem Communiqué vom 31. März 2015 angekündigt, die Verpflichtung zur Übermittlung von PNR-Daten bis zum 1. Juli 2015 aufzuschieben.
Mitte April hat Kommissar Avramopoulos dem Europäischen Parlament mitgeteilt, er habe der mexikanischen Seite klargemacht, dass ein Abkommen nicht final zustande kommen könne, bevor der Europäische Gerichtshof sein Gutachten zum Entwurf eines PNR-Abkommens mit Kanada vorgelegt habe.
Verhandlungen des Rates der Europäischen Union mit Mexiko zum Thema PNR haben nicht stattgefunden.
Zu den PNR-bezogenen Aktivitäten der Bundesregierung gegenüber Russland verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3a) der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache18/1630 vom 4. Juni 2014. Seitdem hat es keine weiteren diesbezüglichen Kontakte mit Russland gegeben.
Bezüglich der mexikanischen PNR-Forderungen und der von Mexiko angedrohten Strafzahlungen ist die Bundesregierung primär in den zuständigen Ratsgremien der Europäischen Union und auch gegenüber der EU-Vertretung in Mexiko aktiv geworden, damit die EU-Kommission einen Aufschub der Sanktionen bis zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die PNR-Datenübermittlung an Mexiko erwirkt. Daneben hat das Auswärtige Amt die PNR-Problematik aber auch bilateral gegenüber dem mexikanischen stellvertretenden Minister für multilaterale Beziehungen und Menschenrechte aufgenommen, um auf einen solchen Aufschub hinzuwirken.
Gegenüber den anderen in der Frage aufgelisteten Staaten gab es keine PNR-bezogenen Aktivitäten der Bundesregierung.
Ergänzend verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu für die Fragestunde im Deutschen Bundestag am 12. November 2014, nachzulesen im Plenarprotokoll 18/65, Anlage 2 auf Seite 6110 B.
Plenarprotokoll 18/99