Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Geheimdienstkooperation mit den USA aus der am 23. April 2015 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates fast einstimmig verabschiedeten Resolution zu Einsätzen bewaffneter Drohnen, in der die Mitgliedstaaten und Beobachter des Europarates aufgerufen werden, „gezielte Tötungen“ der USA nicht durch Informationsweitergabe zu unterstützen bzw. diese Politik der Geheimdienstkooperation zu überprüfen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der US-Relaisstation in Ramstein aus der Resolution, die auch das Gewährenlassen des Betriebs von Sendeanlagen für die Steuerung völkerrechtswidriger US-Drohnenangriffe über Kontinente hinweg kritisiert und ein Artikel-52-Verfahren im Rahmen der Menschenrechtskonvention vorschlägt, um Berichte anzufordern, ob Staaten wie die Bundesrepublik Deutschland durch eine derartige Unterstützung der USA das Recht auf Leben verletzen?

Antwort des Staatsministers Michael Roth:

Die Bundesregierung hat die genannte Resolution der parlamentarischen Versammlung des Europarates zur Kenntnis genommen. Der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein wird von den USA ohne die Mitwirkung der Bundesregierung betrieben und genutzt. Der Generalbundesanwalt prüft weiterhin, ob es Anhaltspunkte für in seine Verfolgungszuständigkeit fallende Straftaten im Zusammenhang mit etwaigen von Deutschland aus geplanten, gesteuerten oder überwachten Einsätzen unbemannter Luftfahrzeuge gibt.

Plenarprotokoll 18/102

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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