Für welche Zwecke wurde das vom Bundeskriminalamt für den Einsatz bei den Blockupy-Protesten in Frankfurt vermittelte Europol-„Mobile Office“ genutzt bzw. für welche Zwecke war es auch ohne eine schließliche Nutzung angefragt (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/4820), und welche erläuternden Angaben kann die Bundesregierung zu den nach einem Unterstützungsersuchen des Hessischen Landeskriminalamts erfolgten Abfragen oder Zulieferungen einschlägiger Europol-Datenbanken bzw. sonstiger in Anspruch genommener Dienste der Polizeiagentur machen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder
Wie bereits in der von Ihnen angesprochenen Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage dargestellt, hat das Bundeskriminalamt, BKA, aufgrund eines Unterstützungsersuchens der hessischen Polizei im Vorfeld der Versammlungslage anlässlich der EZB-Eröffnung den Einsatz des Europol-„Mobile Office“ vermittelt.
Beim „Mobile Office“ handelt es sich um kryptierte Laptops, mittels derer die vor Ort, etwa im Lagezentrum der einsatzführenden Polizeibehörde, eingesetzten Europol-Mitarbeitern Abfragen in den Europol-Dateien durchführen können.
Inwieweit die hessische Polizei konkrete Anfragen an das Europol-„Mobile Office“ gestellt hat, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Plenarprotokoll 18/105