Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche Aufträge zur Musterprüfung, Unterstützung im Rahmen einer möglichen Musterprüfung oder Bewertung der Risiken für die Muster- und Verkehrszulassung bestimmter Drohnen hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren vergeben (bitte die durchführenden Firmen, den Auftragstitel sowie die jeweils zu prüfende Drohne benennen), und welche wesentlichen Ergebnisse kann die Bundesregierung zu den einzelnen Studien bzw. Prüfungen mitteilen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe vom 9. Juni 2015:

In den Jahren 2010 und 2011 wurde durch die Firma Diehl BGT Defence GmbH & Co. KG eine Studie zur Risikominimierung „Systemqualifikation und Umweltprüfung für das UAS Camcopter S-100“ durchgeführt. Die Studie umfasste umfangreiche Vibrationsund EMV-Vermessungen, womit Herstellerangaben verifiziert und nachweisbare Systemparameter für eine spätere Musterzulassung bereitgestellt wurden.

Die Firma IABG GmbH hat im Rahmen der Studie „TechnischWirtschaftliche Untersuchung zur Leistungsfähigkeit und Integration taktischer UAS in die Korvetten der Klasse 130“ im Jahr 2014 eine weltweite Marktsichtung durchgeführt. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine Erstbetrachtung möglicher grundsätzlicher Risiken für die Musterund Verkehrszulassung für verschiedene marktverfügbare Produkte. Abschließend belastbare Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen werden voraussichtlich Mitte 2015 vorliegen.

Zur Frage der möglichen Zulassung des MALE UAS HERON TP fanden amtsinterne Untersuchungen statt. Dabei wurden mehrere Bereiche identifiziert, die mit den in Deutschland zugrunde gelegten Zulassungsvorschriften nicht übereinstimmen.

Hinsichtlich der Untersuchung der möglichen Zulassbarkeit des MALE UAS PREDATOR B wurde eine „Gap-Analyse“ (Abweichungen des PREDATOR B Block 1 von deutschen Zulassungsstandards) durch die US-Air Force durchgeführt. Auch hier wurden mehrere Bereiche identifiziert, die mit den in Deutschland zugrunde gelegten Zulassungsvorschriften nicht übereinstimmen.

Weiterhin wurde von der Firma RUAG Aerospace eine Studie zur Zulassbarkeit des PREDATOR B Block 1 durchgeführt. Nach deutschen Vorschriften ist der PREDATOR B Block 1 nicht zulassbar. Im Rahmen des Entwicklungsvertrages des HALE UAS EURO HAWK mit der EuroHawk GmbH war u. a. das Erreichen einer vorläufigen Verkehrszulassung (Prototypenzulassung) zu leisten.

Zur Untersuchung einer deutschen Zulassbarkeit des HALE UAS TRITON wurde im Jahr 2014 gemeinsam mit der US-Navy ein Regierungsvertrag geschlossen. Ergebnisse hierzu liegen noch nicht vor. 

Drucksache 18/5161

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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