Wie vielen Abgeordneten der russischen Staatsduma bzw. Mitgliedern des russischen Föderationsrats wurde seit Beginn der Ukraine-Krise Ende 2013 die Einreise nach Deutschland verweigert (bitte angeben, aus welchen Gründen), und gegen wie viele Abgeordnete der russischen Staatsduma bzw. Mitglieder des russischen Föderationsrats bestehen aktuell Einreiseverbote nach Deutschland?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 4. Juni 2015:
Die Bundespolizei führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung. Der Rat der Europäischen Union hat am 17. März 2014 „restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen“ beschlossen (Beschluss 2014/145/GASP des Rates). Dieser und Folgebeschlüsse sehen unter anderem die Verweigerung der Einoder Durchreise von namentlich gelisteten Personen vor. Die diesbezüglichen Beschlüsse einschließlich der davon betroffenen Personen und deren Begründungen sind im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (aktuell: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02014D014520150315&qid=1433172834203&from=EN).
Drucksache 18/5062