Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welche verschiedenen auf europäischer Ebene begleitend zum Mittelmeerlagezentrum JOT Mare bei Europol durch die Agentur Frontex initiierten Projekte, die eine Überwachung des Handels mit und der Nutzung von verdächtigen Schiffen zum Inhalt haben, sind auf Bundestagsdrucksache 18/5048 angesprochen – bitte Inhalt und Teilnehmende jeweils kurz skizzieren –, und welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, inwiefern von ihr an Frontex ausgeliehene „Debriefer“ bzw. bei Europol an „speziell geschulte(n) Überwachungs- und Vernehmungsgruppen“ (Ratsdokument 9345/15) teilnehmende deutsche Polizisten vor den Befragungen bzw. Verhören Geflüchteter diesen gegenüber ausreichend deutlich machen, dass jede Aussage über Fluchtrouten, Transportmittel, bezahlte Gelder oder beteiligte Fluchthelfer verweigert werden kann, ohne dass den Befragten bzw. Verhörten im Asylverfahren Nachteile entstehen?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings:

Begleitend zum Joint Operation Team, JOT, Mare hat Frontex folgende Projekte initiiert, die unter anderem eine Überwachung des Handels mit und der Nutzung von verdächtigen Schiffen zum Inhalt haben:

Der geplante Einsatz eines Frontex-Verbindungsbeamten in der Türkei. Aufgabe des Verbindungsbeamten soll es sein, Informationen sowohl mit türkischen Behörden als auch mit nationalen Verbindungsbeamten auszutauschen. Diese Informationen sollen ausgewertet werden und in Frontex-Analysen einfließen.

Eine Überwachung verdächtiger Schiffe und Schiffsbewegungen. Ziel dieses Projekts ist die Überwachung verdächtiger Schiffe, die Identifizierung von Schiffen und die optische Überwachung bestimmter Seegebiete. Das Projekt wird im Rahmen des europäischen Informationsnetzwerks EuroSUR geführt.

Aufgabe der zu Frontex abgeordneten „Debriefer“ ist es, Migranten zu ihrem Reiseverlauf zu befragen, um Informationen über Schleusungen zu gewinnen. Hierzu wird jedoch nur ein Bruchteil der festgestellten Migranten befragt und nur sofern sie sich bereit erklären, freiwillig an einer solchen Befragung teilzunehmen. Aus den Befragungen ergeben sich keine Rechtsfolgen für das Asylverfahren. Dies wird den Personen im Vorfeld mitgeteilt.

Bei den im Ratsdokument 9345/15 genannten „speziell geschulte[n] Überwachungs- und Vernehmungsgruppen“ handelt es sich bislang lediglich um konzeptionelle Überlegungen.

Plenarprotokoll 18/111

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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