Im Rahmen welcher Aufträge haben Behörden der Bundesregierung (auch Bundeswehr) Geschäftsbeziehungen mit der in Malaga/Spanien und Berlin ansässigen Firma European Security Fencing unterhalten, mit deren Klingendraht Geflüchtete in Deuta und Melilla (Marokko) oder in Ungarn von einer Flucht in die Europäische Union abgehalten werden (vgl. die spanische Tageszeitung El Mundo vom 1. September 2015), und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Notwendigkeit der Einrichtung eines Abschiebebüros bei der EU-Grenzagentur Frontex (”Frontex Return Office”, Kommissionsdokument COM(2015) 453 final vom 9. September 2015)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 23. September 2015:
Soweit es sich innerhalb der für die Beantwortung von Schriftlichen Fragen vorgesehenen Frist erheben ließ, haben Behörden der Bundesregierung keine Geschäftsbeziehungen zu der in Malaga/Spanien und Berlin ansässigen Firma European Security Fencing unterhalten.
Es gehört zu den Aufgaben der EU-Agentur FRONTEX gemeinsame Rückführungsaktionen der zuständigen Mitgliedstaaten zu unterstützen. So werden beispielsweise bewährte Verfahren zur Beschaffung von Reisedokumenten oder zum Vollzug von Rückführungsmaßnahmen ermittelt und deren Harmonisierung auf Ebene der Mitgliedstaaten gefördert. Dies beinhaltet auch die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden relevanter Drittstaaten.
Ob eine organisatorische Anpassung des FRONTEX Return Operations Sector vor dem Hintergrund der gegenwärtigen gesamteuropäischen Migrationslage in der Ausgestaltung erforderlich ist, wie von der Europäischen Kommission in ihrem „EU-Aktionsplan für die Rückkehr” vom 9. September 2015 dargestellt, bedarf einer eingehenden Prüfung. Eine verstärkte Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Rückführung irregulärer Migranten durch FRONTEX wird von der Bundesregierung grundsätzlich begrüßt.
Drucksache 18/6137