Was ist der Bundesregierung mittlerweile zu Einzelheiten einer „Neuausrichtung bzw. Fortführung der ‚European Union Police Services Trainings‘“ bekannt, die von der Europäischen Kommission unter Beteiligung der Landespolizei Nordrhein-Westfalen, der Landespolizei Baden-Württemberg und der Bundespolizei in einem „‚European Union Police Services Training (EUPST)‘ Konsultationsworkshop“ vorbereitet wurden, um „Monitoring-, Mentoring-, Advising- und Trainingskapazitäten … künftiger Missionsteilnehmer“ auszubauen, und die „im Zeitraum von 2015 bis 2018 stattfinden [sollen] und modular aufgebaut werden“ (vergleiche Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache 18/3766, und meine schriftliche Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 18/4001), und welche inner- oder außereuropäischen Staaten bzw. sonstigen Teilnehmenden haben eine Beteiligung an konkreten Trainings zugesagt bzw. abgelehnt (bitte nach Titel, Ort und Datum der jeweiligen Trainings darstellen)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings:
Das neue Konsortium des European Union Police Services Training (EUPST) II unter Beteiligung der deutschen Polizei plant die Umsetzung erster Trainings und Übungen im ersten Halbjahr 2016. Vertragspartner sind die Europäische Kommission sowie die niederländische königliche Marechaussee, die auch den Vorsitz des EUPST-II-Steuerungskomitees innehat.
Ziel des EUPST II ist die Stärkung des internationalen Trainingsnetzwerkes hinsichtlich einer gezielten, professionellen Vorbereitung auf den zivilpolizeilichen Einsatz in internationalen Polizeimissionen. Hierzu sollen gemeinsame, modular aufgebaute Trainings und Übungen durchgeführt werden, deren Schwerpunkt in „klassischen“ zivilpolizeilichen Tätigkeiten in internationalen Polizeimissionen (Mentoring, Monitoring, Advising und Training) liegt.
Plenarprotokoll 18/132